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B4-08 – Personenbezogene Daten, Identität und Eigenverantwortung

Inhaltsverzeichnis

Warum diese Regelung wichtig ist

NADEUM-WIKO arbeitet mit Menschen aus unterschiedlichen Ländern, Kulturen und Lebenssituationen zusammen. Eine vertrauensvolle und verantwortungsvolle Zusammenarbeit setzt deshalb voraus, dass die beteiligten Personen ihre Identität, ihre persönlichen Voraussetzungen und – soweit für die jeweilige Zusammenarbeit erforderlich – ihre persönlichen und projektbezogenen Informationen nachvollziehbar angeben.

Diese Regelung erläutert, warum NADEUM-WIKO bestimmte Informationen benötigt, wie damit umgegangen wird und welche Verantwortung bei jedem einzelnen Mitglied und Partner verbleibt.

Sie ergänzt die bestehenden rechtlichen und organisatorischen Grundlagen von NADEUM-WIKO. Sie ersetzt insbesondere nicht die Grundsatzerklärung, die Statuten, die AGB oder die Datenschutzbestimmungen / DSGVO.

Rechtlicher Hinweis: Personenbezogene Daten dürfen nicht beliebig erhoben oder verarbeitet werden. Maßgeblich sind insbesondere die Grundsätze des Art. 5 DSGVO sowie eine entsprechende Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Dazu gehören insbesondere Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung. Das österreichische Datenschutzgesetz schützt darüber hinaus das Recht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten nach § 1 DSG

1. Zweck dieser Regelung

NADEUM-WIKO arbeitet mit Menschen aus unterschiedlichen Ländern, Kulturen und Lebenssituationen zusammen. Eine vertrauensvolle und verantwortungsvolle Zusammenarbeit setzt deshalb voraus, dass die beteiligten Personen ihre Identität, ihre persönlichen Voraussetzungen und – soweit für die Zusammenarbeit erforderlich – ihre persönlichen und projektbezogenen Informationen offenlegen.

Diese Regelung erläutert, warum NADEUM-WIKO bestimmte Informationen benötigt, wie damit umgegangen wird und welche Verantwortung bei jedem einzelnen Mitglied und Partner verbleibt.

Sie ergänzt die bereits bestehenden rechtlichen und organisatorischen Grundlagen von NADEUM-WIKO. Sie ersetzt insbesondere nicht die Grundsatzerklärung, die AGB, die Statuten oder die DSGVO.

*(1) Datenschutzrechtliche Grundlage: Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss einem bestimmten Zweck dienen, auf das notwendige Maß beschränkt sein und auf einer geeigneten Rechtsgrundlage beruhen. Dies folgt insbesondere aus Art. 5 und Art. 6 DSGVO.

2. Warum benötigt NADEUM-WIKO personenbezogene Daten?

NADEUM-WIKO möchte wissen, mit wem wir zusammenarbeiten und wem wir unser Wissen, unsere Unterlagen, unsere Ausbildung und unsere Unterstützung zur Verfügung stellen. Eine seriöse Zusammenarbeit zwischen Menschen und Organisationen setzt voraus, dass die beteiligten Personen eindeutig zugeordnet werden können.
Je nach Art der Zusammenarbeit können deshalb beispielsweise folgende Angaben erforderlich sein:

  • vollständiger Name
  • Kontaktdaten
  • Telefonnummer bzw. WhatsApp-Kontakt
  • E-Mail-Adresse, sofern vorhanden
  • Lebenslauf bzw. Angaben zur persönlichen Entwicklung
  • Angaben zu Ausbildung, Erfahrungen und Fähigkeiten
  • Identitätsnachweis
  • Angaben zur Organisation oder Gruppe
  • projektbezogene Informationen
  • weitere Informationen, die für eine konkrete Zusammenarbeit erforderlich sind.

Der Umfang der benötigten Informationen richtet sich nach der jeweiligen Zusammenarbeit.

NADEUM-WIKO sammelt nicht wahllos persönliche Daten. Die benötigten Informationen müssen einen sachlichen Grund für die Zusammenarbeit haben.

(1) Datenminimierung: Nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO dürfen nur personenbezogene Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck angemessen, erheblich und auf das notwendige Maß beschränkt sind. *

(2) Rechtsgrundlage: Welche Rechtsgrundlage für eine konkrete Datenverarbeitung besteht, muss jeweils anhand des konkreten Zwecks geprüft werden; insbesondere kommen Art. 6 Abs. 1 lit. a–f DSGVO in Betracht. Eine pauschale Einwilligung ersetzt diese Prüfung nicht.

3. Identität und vertrauensvolle Zusammenarbeit

NADEUM-WIKO arbeitet nicht mit anonymen Personen, wenn eine persönliche Zusammenarbeit, Ausbildung, Projektbegleitung oder andere konkrete Unterstützung vorgesehen ist. Wir müssen wissen, wer am anderen Ende der Kommunikation steht. Das ist bei einer internationalen Zusammenarbeit ebenso selbstverständlich wie bei einer persönlichen Begegnung.

Menschen stellen sich einander vor, tauschen Kontaktdaten aus und weisen sich gegebenenfalls durch geeignete Dokumente als die Person aus, die sie zu sein angeben. Dies dient nicht dazu, Menschen unter Generalverdacht zu stellen. Es dient dazu, Vertrauen auf einer nachvollziehbaren Grundlage aufzubauen.

(1) Erforderlichkeit: Ein Identitätsnachweis darf nicht pauschal oder ohne sachlichen Zweck verlangt werden. Soweit ein Identitätsnachweis erforderlich ist, muss die konkrete Erhebung und Verarbeitung datenschutzrechtlich gerechtfertigt und auf das erforderliche Maß beschränkt sein. Dies folgt insbesondere aus Art. 5 und Art. 6 DSGVO. *

(2) Besondere Vorsicht bei Ausweiskopien: Identitätsdokumente enthalten regelmäßig mehrere personenbezogene Angaben. Eine vollständige Kopie sollte daher nur verlangt oder gespeichert werden, wenn dies für den konkreten Zweck tatsächlich erforderlich und rechtlich zulässig ist.*

4. Welche Angaben erforderlich sein können

Nicht jede Person muss zu jedem Zeitpunkt dieselben Informationen bereitstellen. Welche Angaben erforderlich sind, hängt insbesondere davon ab,

  • ob jemand Mitglied von NADEUM-WIKO ist,
  • ob jemand an einem Lern- oder Ausbildungsprogramm teilnimmt,
  • ob jemand als Projektentwickler tätig wird,
  • ob jemand eine Organisation oder Gruppe vertritt,
  • ob ein Projekt gemeinsam entwickelt wird,
  • ob eine Zusammenarbeit mit externen Organisationen vorbereitet wird oder
  • ob gegenüber einer externen Institution die Identität und Funktion einer Person nachgewiesen werden muss.

NADEUM-WIKO kann daher je nach Situation unterschiedliche Unterlagen benötigen.

(1) Zweckbindung: Personenbezogene Daten sollen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage für unvereinbare andere Zwecke weiterverwendet werden. Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO.

5. Verarbeitung und Schutz personenbezogener Daten

Die von NADEUM-WIKO benötigten personenbezogenen Informationen werden intern innerhalb der dafür vorgesehenen Organisations- und Datenschutzstrukturen verarbeitet und verwahrt. NADEUM-WIKO gibt personenbezogene Daten nicht beliebig an Dritte weiter. Für die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Datenschutzbestimmungen von NADEUM-WIKO.

Weitere Informationen finden sich unter:

B4-05 – NADEUM-WIKO – DSGVO

Die dort festgelegten Datenschutzbestimmungen bleiben maßgeblich.

(1) Informationspflicht: Werden personenbezogene Daten erhoben, muss die betroffene Person grundsätzlich über die Verarbeitung informiert werden. Art. 13 DSGVO enthält hierfür konkrete Informationspflichten; bei nicht direkt bei der Person erhobenen Daten ist Art. 14 DSGVO zu beachten. *

(2) Sicherheit: Personenbezogene Daten müssen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen geschützt werden. Art. 32 DSGVO regelt die Anforderungen an die Sicherheit der Verarbeitung.

6. Was geschieht, wenn erforderliche Angaben nicht bereitgestellt werden?

Jeder Mensch entscheidet selbst, ob er die für eine bestimmte Zusammenarbeit erforderlichen Angaben zur Verfügung stellen möchte. NADEUM-WIKO zwingt niemanden dazu.

Gleichzeitig gilt aber:

Wer die für eine konkrete Zusammenarbeit erforderlichen Informationen nicht bereitstellen möchte, kann unter Umständen die betreffende Zusammenarbeit, Ausbildung, Projektbegleitung oder Unterstützung nicht in Anspruch nehmen.

Das ist keine Bestrafung. Es ist eine notwendige Konsequenz daraus, dass eine verantwortungsvolle Zusammenarbeit bestimmte Informationen voraussetzt.

Ein einfaches Beispiel:

Wenn ein Mensch krank ist und einen Arzt aufsucht, dem Arzt aber nicht mitteilt, welche Beschwerden oder gesundheitlichen Probleme bestehen, kann der Arzt nur sehr eingeschränkt helfen.

Genauso verhält es sich bei NADEUM-WIKO.

Wir können einem Menschen nur dann sinnvoll helfen, wenn wir die Informationen erhalten, die für die jeweilige Aufgabe tatsächlich erforderlich sind.

*(1) Datenschutzrechtlich muss jedoch zwischen freiwilliger Einwilligung und anderen Rechtsgrundlagen unterschieden werden. Eine Organisation darf eine notwendige Datenverarbeitung nicht einfach als „freiwillig“ bezeichnen, wenn die Verarbeitung auf einer anderen gesetzlichen Grundlage beruht. Maßgeblich ist die konkrete Verarbeitungssituation nach Art. 6 DSGVO.

7. Information und Eigenverantwortung

NADEUM-WIKO stellt seine wesentlichen Regeln und Informationen öffentlich zur Verfügung.

Dazu gehören insbesondere:

  • Grundsatzerklärung
  • Statuten
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Datenschutzbestimmungen / DSGVO
  • Impressum
  • Regelungen zu Anträgen und Unterstützungsanfragen
  • weitere organisatorische und rechtliche Informationen.


Von erwachsenen und mündigen Personen wird erwartet, dass sie sich über die für sie geltenden Regeln informieren und entsprechend handeln. NADEUM-WIKO kann Informationen erklären und bei Verständnisfragen unterstützen.

Die persönliche Verantwortung für das eigene Handeln bleibt jedoch bei der jeweiligen Person.

Ein allgemein verständliches Beispiel:

Wer bei Rot über eine Kreuzung fährt und dafür eine Strafe erhält, kann nicht allein damit argumentieren, dass er die Verkehrsregel nicht gelesen hat.

Informationen und Regeln müssen nicht nur vorhanden sein.

Sie müssen auch beachtet werden.

*(1) Dieser Abschnitt beschreibt einen organisatorischen Grundsatz von NADEUM-WIKO und begründet nicht automatisch eine zusätzliche gesetzliche Verpflichtung der Mitglieder. Gesetzliche Informationspflichten des Vereins bzw. datenschutzrechtliche Informationspflichten bleiben davon unberührt.

8. Internet und technische Voraussetzungen

NADEUM-WIKO ist grundsätzlich nicht für die private Internetversorgung seiner Mitglieder verantwortlich.

Die technische Infrastruktur und die Qualität der Internetverbindung können in verschiedenen Ländern und Regionen unterschiedlich sein. Wenn ein Mitglied für seine persönliche Kommunikation oder Zusammenarbeit mit NADEUM-WIKO einen Internetzugang benötigt, liegt es grundsätzlich in seiner eigenen Verantwortung, die vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • vorhandener Internetzugang
  • Mobilfunk
  • WLAN
  • Internetcafés
  • andere öffentlich oder privat verfügbare Zugangsmöglichkeiten.


NADEUM-WIKO kann nicht garantieren, dass jedes Mitglied jederzeit über eine bestimmte technische Ausstattung oder Internetverbindung verfügt.

Eine mögliche private freiwillige Unterstützung durch eine Einzelperson ist davon vollständig zu unterscheiden. Eine solche private Unterstützung ist keine Vereinsleistung und kein Anspruch gegenüber NADEUM-WIKO.

*(1) Dieser Abschnitt betrifft primär die organisatorische Zuständigkeit und stellt keine datenschutzrechtliche Regelung dar. Soweit bei der Nutzung technischer Dienste personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten selbstverständlich die jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen.

9. Wahrheitsgemäße Kommunikation

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit setzt voraus, dass Informationen, die für eine Entscheidung oder eine Projektentwicklung wesentlich sind, wahrheitsgemäß und möglichst vollständig übermittelt werden.

Mitglieder und Projektentwickler sollen insbesondere bei folgenden Angaben sorgfältig sein:

  • persönliche Situation
  • organisatorischer Status
  • Projektstatus
  • vorhandene Ressourcen
  • bisherige Aktivitäten
  • bestehende Unterstützung
  • benötigte Unterstützung
  • Kosten
  • Verantwortlichkeiten
  • bereits getroffene Entscheidungen.

 

NADEUM-WIKO darf bei Unklarheiten Rückfragen stellen.

Soweit es für eine verantwortungsvolle Zusammenarbeit erforderlich und rechtlich zulässig ist, kann NADEUM-WIKO Angaben auch überprüfen. Dies ist kein Ausdruck persönlichen Misstrauens, sondern Bestandteil einer seriösen internationalen Zusammenarbeit.

(1) Datenschutzrechtliche Grenze: Eine Überprüfung darf nur im Rahmen des jeweiligen Zwecks und der dafür bestehenden Rechtsgrundlage erfolgen. Auch bei einer Prüfung gelten insbesondere Zweckbindung und Datenminimierung nach Art. 5 DSGVO.

10. HQ, Branches und Zuständigkeiten

Eine Mitgliedschaft bei NADEUM-WIKO-HQ bedeutet nicht automatisch einen Anspruch auf Leistungen einer NADEUM-WIKO-Branch. Ebenso bedeutet die Zugehörigkeit zu einer Branch nicht automatisch, dass diese Branch für sämtliche persönlichen oder projektbezogenen Angelegenheiten eines Mitglieds verantwortlich ist.
Jede Organisation bzw. Branch hat ihre eigenen Aufgaben, Zuständigkeiten und organisatorischen Regeln.

Diese ergeben sich insbesondere aus ihren jeweiligen Statuten und internen Regelungen.

Ein Mitglied ist dafür verantwortlich, die für seine jeweilige Organisation geltenden Zuständigkeiten zu kennen und den vorgesehenen Kommunikationsweg zu nutzen.

Wer eine Zusammenarbeit mit einer Branch wünscht, soll sich deshalb direkt an die dafür zuständigen Personen wenden.

(1) Organisatorischer Vorbehalt: Ob eine Branch rechtlich eigenständig oder organisatorisch Teil von NADEUM-WIKO ist, richtet sich nach ihrer konkreten rechtlichen und statutarischen Ausgestaltung. Die Formulierung „eigene Zuständigkeiten“ bedeutet daher nicht automatisch, dass jede Branch eine eigene juristische Person ist.*

11. Vereinsleistung und private Unterstützung

NADEUM-WIKO ist ein Verein.

Die Leistungen des Vereins und eine freiwillige private Unterstützung einzelner Personen müssen deshalb klar voneinander unterschieden werden.

NADEUM-WIKO kann insbesondere leisten:

  • Wissen vermitteln
  • Menschen ausbilden
  • Lernprozesse begleiten
  • Coaching und Orientierung anbieten
  • Projektideen strukturieren
  • Projektentwicklungen begleiten
  • Wissen und Erfahrungen miteinander verbinden
  • Partnerschaften und Kontakte fördern.


Private Unterstützung

Wenn ein Mitglied des NADEUM-WIKO-Präsidiums oder ein aktives Mitglied, egal in welcher Position, als Privatperson in einem besonderen Einzelfall freiwillig etwas unterstützt, handelt es sich dabei nicht um eine Leistung von NADEUM-WIKO.

Eine solche private Unterstützung:

  • ist keine Leistung von NADEUM-WIKO,
  • erfolgt freiwillig,
  • begründet keinen Anspruch anderer Mitglieder,
  • darf nicht mit einer Vereinszusage verwechselt werden.

 

Aus einer einmaligen privaten Unterstützung entsteht daher kein allgemeiner Anspruch auf weitere Unterstützungen.

*(1) Die Abgrenzung zwischen Vereinsleistung und privater Handlung sollte in der praktischen Kommunikation eindeutig dokumentiert werden, damit nicht der Eindruck entsteht, der Verein selbst habe eine Leistung zugesagt oder übernommen.

12. Anträge und finanzielle Wünsche

Wenn ein Mitglied eine konkrete Unterstützung, Leistung oder einen finanziellen Beitrag anfragt, ist grundsätzlich zunächst ein entsprechender Antrag erforderlich. Ein Wunsch allein ist noch keine Zusage. Insbesondere bei finanziellen Anliegen müssen die notwendigen Informationen nachvollziehbar dargestellt werden. Dazu kann – abhängig vom jeweiligen Anliegen – insbesondere ein fundierter Kostenvoranschlag erforderlich sein.

Der Kostenvoranschlag soll beispielsweise erkennen lassen:

  • Was wird benötigt?
  • Warum wird es benötigt?
  • Welche Menge wird benötigt?
  • Welche Kosten entstehen?
  • Von wem stammt die Preisangabe?
  • Welche Eigenleistung wird erbracht?
  • Welche anderen Finanzierungsquellen bestehen?
  • Welcher Betrag wird tatsächlich angefragt?

 

Ein Antrag bedeutet nicht automatisch, dass NADEUM-WIKO die beantragte Leistung oder einen finanziellen Beitrag bewilligt.

Nach Prüfung kann eine Anfrage:

  • angenommen,
  • teilweise unterstützt,
  • zurückgestellt,
  • zur Ergänzung zurückgegeben oder
  • abgelehnt werden.

 

Eine Entscheidung erfolgt durch die dafür zuständige Stelle von NADEUM-WIKO.

Weitere Informationen hierzu finden sich unter:

B4-01.1 – Anträge und Unterstützungsanfragen

*(1) Dieser Punkt ist eine interne Organisations- und Verfahrensregel. Ein Antrag begründet allein durch seine Einreichung keinen Anspruch auf eine Leistung von NADEUM-WIKO.

*(2) Soweit bei der Bearbeitung eines Antrags personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten zusätzlich die datenschutzrechtlichen Grundsätze, insbesondere Zweckbindung, Datenminimierung und Rechtmäßigkeit nach Art. 5 und 6 DSGVO.

13. Selbsthilfe und Eigenverantwortung als Grundprinzip

NADEUM-WIKO möchte Menschen nicht dauerhaft von Unterstützung abhängig machen.

Unser Ziel ist es, Menschen zu befähigen,

  • selbst zu lernen,
  • selbst zu denken,
  • selbst Entscheidungen zu treffen,
  • eigene Fähigkeiten zu entwickeln,
  • eigene Projekte zu planen,
  • Verantwortung zu übernehmen und
  • langfristig möglichst selbstständig zu handeln.

Dies entspricht dem Grundgedanken:

Nicht Hilfe geben, sondern befähigen.

und

Nicht für Menschen – sondern mit Menschen.

Der NADEUM-WIKO 25-Stufen-Lern- und Projektkompass folgt genau diesem Prinzip.

NADEUM-WIKO kann beim ersten Projekt intensiv begleiten.

Das Ziel ist jedoch nicht, dass ein Mensch dauerhaft für jeden weiteren Schritt die Hilfe von NADEUM-WIKO benötigt.

Das Ziel ist:

Der Mensch soll lernen, den Weg selbst zu gehen.

*(1) Dieser Abschnitt beschreibt den pädagogischen und organisatorischen Grundsatz von NADEUM-WIKO. Er begründet keinen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Ausbildungs-, Beratungs- oder Unterstützungsleistung.

13. Selbsthilfe und Eigenverantwortung als Grundprinzip

NADEUM-WIKO möchte Menschen nicht dauerhaft von Unterstützung abhängig machen.

Unser Ziel ist es, Menschen zu befähigen,

  • selbst zu lernen,
  • selbst zu denken,
  • selbst Entscheidungen zu treffen,
  • eigene Fähigkeiten zu entwickeln,
  • eigene Projekte zu planen,
  • Verantwortung zu übernehmen und
  • langfristig möglichst selbstständig zu handeln.

Dies entspricht dem Grundgedanken:

Nicht Hilfe geben, sondern befähigen.

und

Nicht für Menschen – sondern mit Menschen.

Der NADEUM-WIKO 25-Stufen-Lern- und Projektkompass folgt genau diesem Prinzip.

NADEUM-WIKO kann beim ersten Projekt intensiv begleiten.

Das Ziel ist jedoch nicht, dass ein Mensch dauerhaft für jeden weiteren Schritt die Hilfe von NADEUM-WIKO benötigt.

Das Ziel ist:

Der Mensch soll lernen, den Weg selbst zu gehen.

*(1) Dieser Abschnitt beschreibt den pädagogischen und organisatorischen Grundsatz von NADEUM-WIKO. Er begründet keinen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Ausbildungs-, Beratungs- oder Unterstützungsleistung.

15. Unser Grundsatz

NADEUM-WIKO möchte mit Menschen zusammenarbeiten, die bereit sind, Verantwortung für ihren eigenen Weg zu übernehmen.

Wir erwarten keine Perfektion.

Wir erwarten jedoch:

Ehrlichkeit.

Lernbereitschaft.

Eigenverantwortung.

Verlässlichkeit.

Respekt gegenüber anderen Menschen und Organisationen.

Und die Bereitschaft, die für eine Zusammenarbeit notwendigen Informationen und Regeln ernst zu nehmen.

NADEUM-WIKO unterstützt Menschen auf ihrem Weg.

NADEUM-WIKO kann diesen Weg jedoch nicht für sie gehen.

Wissen teilen. Fähigkeiten stärken. Verantwortung übernehmen. Zukunft gestalten.

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Diese Seite wurde von NADEUM-WIKO nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und redaktionell bearbeitet.

Bei der Ausarbeitung wurden die für das jeweilige Thema relevanten gesetzlichen und rechtlichen Grundlagen recherchiert und berücksichtigt. Dazu gehören insbesondere die jeweils anwendbaren Bestimmungen des österreichischen Rechts, des Datenschutzrechts der Europäischen Union sowie – soweit relevant – europäische Verordnungen und weitere rechtliche Vorgaben.

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Unser Grundsatz

Wir verwenden moderne technische Möglichkeiten – einschließlich Künstlicher Intelligenz – um auch als kleiner Verein Wissen, Informationen und Orientierung professionell aufbereiten zu können.

Wir verschweigen dabei nicht, dass KI eingesetzt wird. Wir übernehmen aber Verantwortung für die Inhalte, die wir veröffentlichen.

Stand: August 2026
DE-Master: NADEUM-WIKO

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