B4-10 – Verbindliche Grundsatzregelung für Zusammenarbeit, Eigenverantwortung und finanzielle Abgrenzung
Inhaltsverzeichnis
NADEUM-WIKO – Wissen, Verantwortung und Zusammenarbeit
Status: Verbindliche Organisationsregelung
NADEUM-WIKO arbeitet mit Menschen, Mitgliedern, CBOs, SHGs, Organisationen und Initiativen unabhängig von Herkunft, Nationalität, Geschlecht, Religion oder persönlichem Status zusammen. Voraussetzung für eine Zusammenarbeit ist jedoch die Anerkennung der Grundsätze von NADEUM-WIKO.
Diese Regelung dient dem Schutz von NADEUM-WIKO, seinen Mitgliedern, Funktionsträgern, Projektverantwortlichen sowie den mit uns zusammenarbeitenden Personen und Organisationen.
1. Zusammenarbeit mit NADEUM-WIKO ist keine Finanzierungsbeziehung
NADEUM-WIKO ist keine private Spendenstelle, kein persönlicher Geldgeber und kein Garant für die Finanzierung von Lebensunterhalt, Projekten oder persönlichen Vorhaben. Eine Kontaktaufnahme, Mitgliedschaft, Projektidee, persönliche Bekanntschaft oder Zusammenarbeit mit einem Vertreter von NADEUM-WIKO begründet keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung.
Dies gilt unabhängig davon,
wie dringend eine persönliche Situation dargestellt wird, wie lange eine Person bereits mit NADEUM-WIKO verbunden ist,
welche persönlichen Kontakte bestehen, welche privaten Informationen mitgeteilt wurden,
welche Erwartungen ursprünglich bestanden haben oder ob in der Vergangenheit einmal eine private Unterstützung durch eine einzelne Person erfolgt ist.
Eine frühere private Hilfeleistung schafft keinen Anspruch auf zukünftige Hilfe durch NADEUM-WIKO.
2. Private Hilfe und institutionelle Zusammenarbeit sind strikt zu unterscheiden
NADEUM-WIKO unterscheidet grundsätzlich zwischen:
a) institutioneller Tätigkeit von NADEUM-WIKO
und
b) privaten Entscheidungen einzelner Personen.
Eine private Unterstützung durch einen Funktionsträger oder ein Mitglied von NADEUM-WIKO stellt keine Leistung von NADEUM-WIKO dar. Sie darf insbesondere nicht später als Grundlage dafür verwendet werden, gegenüber NADEUM-WIKO einen weiteren Anspruch, eine Verpflichtung oder eine dauerhafte Unterstützungszusage abzuleiten.
Private Hilfe ist freiwillig und jederzeit beendbar.
Niemand darf daraus eine institutionelle Verpflichtung von NADEUM-WIKO ableiten.
3. Persönliche Beziehungen begründen keine Verpflichtung
NADEUM-WIKO respektiert persönliche Beziehungen und menschliche Verbundenheit. Eine freundschaftliche oder persönliche Beziehung zu einem Mitglied oder Funktionsträger von NADEUM-WIKO begründet jedoch keinen Anspruch auf finanzielle, materielle oder organisatorische Unterstützung durch NADEUM-WIKO.
Ebenso dürfen persönliche Gespräche, persönliche Informationen, familiäre Situationen, gesundheitliche Probleme, wirtschaftliche Schwierigkeiten oder andere persönliche Umstände nicht dazu verwendet werden, bei einem anderen Menschen ein Schuld- oder Verpflichtungsgefühl gegenüber einer Person, einer Familie, einer Gruppe oder einer Organisation zu erzeugen.
Mitgefühl ist keine Verpflichtung. / Freundschaft ist keine Finanzierung. / Persönliche Nähe ist kein Förderanspruch.
4. Keine Verpflichtung durch emotionalen oder persönlichen Druck
NADEUM-WIKO akzeptiert keine Form der Kommunikation, bei der durch
wiederholte Forderungen, / persönlichen oder emotionalen Druck,
Schuldzuweisungen, / Drohungen mit persönlichen Konsequenzen,
Berufung auf frühere private Hilfe, / wiederholte Schilderung persönlicher Notlagen,
öffentliche oder private Vorwürfe, /oder die bewusste Vermischung persönlicher Beziehungen mit institutionellen Verpflichtungen
eine Unterstützung erzwungen oder faktisch eingefordert werden soll. Eine Bitte kann gestellt werden. Eine Forderung nach einer nicht geschuldeten Leistung ist etwas anderes.
5. „Nein“ bedeutet Nein
Wenn NADEUM-WIKO oder ein hierfür zuständiger Vertreter erklärt, dass eine bestimmte finanzielle oder materielle Unterstützung nicht geleistet wird, ist diese Entscheidung zu respektieren. Eine erneute Anfrage mit anderen Worten, über andere Personen, über persönliche Kontakte oder über andere Kommunikationskanäle verändert die ursprüngliche Entscheidung nicht. Insbesondere gilt:
Ein ausgesprochenes „Nein“ wird nicht durch wiederholtes Fragen zu einem Ja.
Wer die Grundsätze von NADEUM-WIKO nicht akzeptieren möchte, kann selbstverständlich eine andere Organisation, einen anderen Förderer oder einen anderen Unterstützungsweg suchen.
6. Wissen statt Abhängigkeit
NADEUM-WIKO verfolgt einen Entwicklungsansatz, der Menschen und Organisationen befähigen soll,
ihre eigene Situation zu analysieren, / ihre Ziele zu definieren,
eigene Ressourcen zu erkennen, / Verantwortung zu übernehmen,
Projekte professionell zu entwickeln, / Entscheidungen selbst zu treffen und
langfristig eigenständig handlungsfähig zu werden.
Wissen ist dabei keine Ersatzleistung für Geld.
!!! Wer ausschließlich finanzielle oder materielle Ressourcen erwartet und Wissen, Beratung, Ausbildung, Projektentwicklung oder Eigenverantwortung nicht als ausreichenden Bestandteil einer Zusammenarbeit akzeptiert, muss anerkennen, dass NADEUM-WIKO möglicherweise nicht der geeignete Partner für dieses Anliegen ist. !!!
7. Persönliche Notlage ist kein institutioneller Anspruch
NADEUM-WIKO erkennt an, dass Menschen in schwierigen Lebenssituationen leben können.Das verdient menschlichen Respekt und Mitgefühl. Eine persönliche Notlage verändert jedoch nicht automatisch die Zuständigkeit von NADEUM-WIKO.
NADEUM-WIKO kann nicht die Verantwortung für die persönlichen Lebensbedingungen jedes Mitglieds, Partners oder Projektbeteiligten übernehmen.
Jede erwachsene Person bleibt grundsätzlich selbst für ihre Entscheidungen, ihre Kommunikation und die Wahl ihrer weiteren Unterstützungswege verantwortlich.
8. Verantwortlichkeit für Anträge und Projekte
Wer von NADEUM-WIKO eine Prüfung eines persönlichen oder organisatorischen Anliegens erwartet, muss den vorgesehenen administrativen Weg einhalten. Ein Antrag oder Projektvorschlag muss insbesondere nachvollziehbar erkennen lassen:
wer den Antrag stellt,
welche Organisation beteiligt ist,
was konkret erreicht werden soll,
warum dies erforderlich ist,
welche eigenen Beiträge und Ressourcen vorhanden sind,
welche weiteren Ressourcen benötigt werden,
welche Personen verantwortlich sind und
welche konkreten Ergebnisse angestrebt werden.
Bei Organisationen ist der Antrag grundsätzlich innerhalb der betreffenden Organisation zu beraten und zu beschließen, bevor er an NADEUM-WIKO übermittelt wird. Eine einfache persönliche Nachricht wie
„Wir brauchen Hilfe.“
ist kein ausreichender Projektantrag.
9. NADEUM-WIKO prüft – NADEUM-WIKO verspricht nicht
Die Übermittlung eines Antrags bedeutet ausschließlich, dass NADEUM-WIKO diesen prüfen kann. Sie bedeutet nicht:
eine Finanzierungszusage, eine Förderzusage,
eine Verpflichtung zur Umsetzung, eine Verpflichtung zur Beschaffung externer Mittel,
eine Verpflichtung einzelner Mitglieder, oder eine Verpflichtung des HQ zur persönlichen Unterstützung.
Erst eine ausdrücklich erklärte Entscheidung von NADEUM-WIKO kann eine institutionelle Verpflichtung begründen.
10. Persönliche Vermittler sind keine Finanzierungsstellen
Mitglieder, Projektmanager, Zweigstellenleiter und andere Funktionsträger von NADEUM-WIKO sind nicht automatisch persönliche Vermittler zu finanziellen Ressourcen des HQ.
Insbesondere gilt:
Eine Projektmanagerin oder ein Projektmanager ist nicht gleichzeitig Spender, persönliche Hilfsstelle oder Beschwerdestelle für sämtliche Lebensprobleme der beteiligten Personen. Projektverantwortliche dürfen Anliegen entgegennehmen und auf den vorgesehenen organisatorischen Weg hinweisen. Die Entscheidung über institutionelle Unterstützung liegt jedoch ausschließlich bei den dafür zuständigen Stellen.
11. Keine Umgehung der Organisationsstruktur
Es ist nicht zulässig, eine institutionelle Entscheidung dadurch zu umgehen, dass dieselbe Forderung
an ein anderes Mitglied, / an einen Projektmanager,
an einen Zweigstellenleiter, / an einen persönlichen Kontakt,
an einen Partnerverein, / oder über eine andere Person
weitergeleitet wird, nachdem sie bereits abgelehnt wurde. Die Änderung des Übermittlers verändert nicht den Inhalt der Entscheidung.
12. Transparenz statt „Stille Post“
NADEUM-WIKO arbeitet nicht auf Grundlage anonymer Gerüchte, nicht überprüfbarer Aussagen oder über mehrere Personen weitergereichter Beschwerden. Wer ein konkretes Anliegen hat, soll sich selbst identifizierbar und nachvollziehbar an die zuständige Stelle wenden. Für eine offizielle Bearbeitung sind grundsätzlich erforderlich:
Name + Organisation/Zuordnung + konkretes Anliegen + nachvollziehbare Angaben.
Anonyme Beschwerden können zur Kenntnis genommen werden, begründen jedoch keinen Anspruch auf eine Antwort oder Bearbeitung.
13. Verantwortung für übermittelte Informationen
Wer Informationen über andere Personen an NADEUM-WIKO übermittelt, trägt Verantwortung dafür, dass dies auf einer nachvollziehbaren und zulässigen Grundlage geschieht.
NADEUM-WIKO wird insbesondere keine personenbezogenen Informationen über Mitglieder oder andere Personen an Dritte weitergeben, nur weil eine andere Person danach fragt.
Datenschutz und Vertraulichkeit bleiben verbindlich.
14. Keine Vermischung von persönlicher und institutioneller Kommunikation
Personen, die mit NADEUM-WIKO zusammenarbeiten, müssen erkennen können, ob eine Aussage
privat oder im Namen von NADEUM-WIKO getroffen wurde.
Eine private Aussage eines Mitglieds oder Funktionsträgers darf nicht nachträglich als offizielle Aussage von NADEUM-WIKO dargestellt werden. Umgekehrt darf eine institutionelle Entscheidung nicht als persönliche Entscheidung eines einzelnen Funktionsträgers dargestellt werden.
15. Grundsatz der Gleichbehandlung
NADEUM-WIKO beurteilt Menschen und Projekte nicht nach Hautfarbe, Herkunft, Nationalität, Geschlecht oder persönlichem Status. Entscheidend sind insbesondere:
Verhalten, Transparenz, Eigenverantwortung, Verlässlichkeit, Projektqualität und die Einhaltung der gemeinsamen Regeln.
Wer diese Regeln einhält, wird unabhängig von seiner Herkunft respektvoll behandelt.
Wer sie nicht einhält, kann sich nicht auf seine Herkunft oder persönliche Situation berufen, um die Regeln außer Kraft zu setzen.
16. Konsequenzen bei wiederholter Missachtung
Wer trotz eindeutiger Information wiederholt versucht,
finanzielle Unterstützung zu erzwingen, / persönliche Hilfe als institutionelle Verpflichtung darzustellen,
organisatorische Entscheidungen zu umgehen, / falsche oder irreführende Darstellungen zu verbreiten,
NADEUM-WIKO oder seine Vertreter ohne Genehmigung als Unterstützer oder Finanzierungspartner darzustellen,
oder andere Personen zur Umgehung einer Entscheidung einzusetzen,
muss damit rechnen, dass die Zusammenarbeit beendet oder eine weitere Bearbeitung abgelehnt wird. Bei Mitgliedern können zusätzlich die nach den Statuten vorgesehenen Maßnahmen geprüft werden.
17. Der zentrale Grundsatz
NADEUM-WIKO möchte Menschen nicht abhängig machen, sondern handlungsfähiger. Deshalb gilt für alle Beteiligten:
Wer mit NADEUM-WIKO zusammenarbeiten möchte, muss bereit sein, Verantwortung zu übernehmen.
Wer Wissen erwerben und einen eigenen Entwicklungsweg gehen möchte, ist willkommen.
Wer einen Antrag stellen möchte, kann dies tun.
Wer finanzielle Unterstützung sucht, muss sich an geeignete Förderstellen wenden.
Wer eine persönliche Beziehung zu einem Mitglied von NADEUM-WIKO aufbaut, darf daraus keinen finanziellen Anspruch gegenüber NADEUM-WIKO ableiten.
Und wer die Grundsätze von NADEUM-WIKO nicht akzeptieren möchte, hat selbstverständlich das Recht, einen anderen Weg zu wählen.
NADEUM-WIKO schuldet niemandem eine Finanzierung, nur weil ein persönlicher Kontakt, eine Mitgliedschaft, eine Projektidee oder eine frühere private Unterstützung bestanden hat.
18. Schlussbestimmung
Diese Regelung ergänzt die bestehenden Statuten, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Datenschutzbestimmungen und Grundsatzerklärungen von NADEUM-WIKO.
Sie ist bei Beginn einer Zusammenarbeit transparent zugänglich zu machen. Wer mit NADEUM-WIKO zusammenarbeiten möchte, muss die für die Zusammenarbeit geltenden Regeln zur Kenntnis nehmen und respektieren. Unkenntnis der öffentlich zugänglichen Regeln begründet keinen Anspruch auf eine abweichende Behandlung.
Hinweis zur Einordnung
Diese Regelung ist eine verbindliche Organisations- und Arbeitsgrundlage von NADEUM-WIKO. Sie ersetzt weder die Statuten noch zwingende gesetzliche Vorschriften oder individuell abgeschlossene Vereinbarungen. Bei Widersprüchen zwischen dieser internen Regelung und zwingendem Recht oder den geltenden Statuten gehen die höherrangigen Regelungen vor.
Stand: 06. September 2026
NADEUM-WIKO
Nachhaltiges Denken Umsetzen – Wissen Kommunizieren
NADEUM-WIKO entwickelt nicht stellvertretend die Projekte der Mitglieder und übernimmt nicht automatisch deren Verantwortung.
NADEUM-WIKO vermittelt das Wissen und die Werkzeuge, mit denen die jeweiligen Projektersteller ihre eigenen Projekte entwickeln können.