B4-10 – Verbindliche Grundsatzregelung für Zusammenarbeit, Eigenverantwortung und finanzielle Abgrenzung
Inhaltsverzeichnis
Status
Verbindliche Organisationsregelung von NADEUM-WIKO
Geltungsbereich
Diese Regelung gilt für die Zusammenarbeit von NADEUM-WIKO mit Mitgliedern, Projektentwicklern, Partnerorganisationen, Gruppen, CBOs, SHGs und sonstigen Personen oder Organisationen, soweit diese mit NADEUM-WIKO zusammenarbeiten oder Angebote, Wissen, Beratung und Unterstützung von NADEUM-WIKO in Anspruch nehmen.
Sie ergänzt die Grundsätze und Regelungen von NADEUM-WIKO und ist im Zusammenhang mit den Statuten, AGB, Datenschutzbestimmungen und sonstigen verbindlichen Regelungen des Vereins zu verstehen.
1 Grundsatz der Zusammenarbeit
NADEUM-WIKO versteht Zusammenarbeit als einen Prozess des gegenseitigen Respekts, des Lernens, des Wissenstransfers und der gemeinsamen Entwicklung. Die Zusammenarbeit soll Menschen und Organisationen befähigen, ihre eigenen Möglichkeiten zu erkennen, zu entwickeln und eigenverantwortlich zu nutzen.
NADEUM-WIKO möchte dabei unterstützen, nicht ersetzen.
2 Eigenverantwortung jedes Beteiligten
Jede Person und jede Organisation bleibt grundsätzlich für die eigenen Entscheidungen, Handlungen und eingegangenen Verpflichtungen selbst verantwortlich. Die Unterstützung durch NADEUM-WIKO bedeutet daher nicht, dass NADEUM-WIKO automatisch die Verantwortung für Entscheidungen oder Handlungen eines Mitglieds oder einer Partnerorganisation übernimmt.
Unterstützung bedeutet nicht Übernahme der persönlichen oder institutionellen Verantwortung.
3 Wissen statt Abhängigkeit
NADEUM-WIKO verfolgt grundsätzlich den Ansatz: Wir wollen Wissen vermitteln, damit Menschen und Organisationen selbstständig handeln können.
Unser Ziel ist nicht, dauerhafte Abhängigkeiten zu schaffen. Vielmehr sollen Mitglieder und Partnerorganisationen lernen, Informationen zu erfassen, Zusammenhänge zu verstehen, Entscheidungen vorzubereiten und eigene Vorhaben selbstständig weiterzuentwickeln.
4 NADEUM-WIKO als Wissens- und Entwicklungsbegleiter
NADEUM-WIKO kann insbesondere:
Wissen vermitteln, / Orientierung geben, / Methoden erklären, / Arbeitswerkzeuge bereitstellen,
Projektentwicklung begleiten, / Dokumentationsstrukturen aufzeigen,
bei der Aufbereitung von Informationen unterstützen, / Möglichkeiten zur Vernetzung schaffen und
bei der Vorbereitung von Projektdokumenten behilflich sein.
NADEUM-WIKO wird dadurch nicht automatisch zum Träger des jeweiligen Projektes.
5. Klare Abgrenzung der Projektverantwortung
Ein besonders wichtiger Grundsatz lautet:
NADEUM-WIKO zeigt das WIE – das Projekt gehört dem jeweiligen Projektersteller.
Wenn ein Mitglied, eine CBO, SHG, ASBL oder sonstige Partnerorganisation ein eigenes Projekt entwickelt, bleibt diese Person bzw. Organisation für das eigene Projekt verantwortlich.
Dies betrifft insbesondere:
- die ursprüngliche Projektidee,
- die Angaben und Daten,
- die örtlichen Gegebenheiten,
- die Auswahl der Zielgruppen,
- die Projektentscheidungen,
- die praktische Durchführung,
- die Finanzierung,
- die Kommunikation mit möglichen Fördergebern und
- die tatsächliche Umsetzung des Projektes.
NADEUM-WIKO kann bei der Entwicklung und Aufbereitung unterstützen, übernimmt dadurch jedoch nicht automatisch die Projektträgerschaft oder Projektverantwortung.
6. Der 25-Stufen-Lern- und Projektkompass
Der 25-Stufen-Lern- und Projektkompass (25Stu-LPK) dient dazu, Menschen und Organisationen schrittweise zu befähigen, aus einer Idee ein strukturiertes eigenes Projekt zu entwickeln. Der Prozess kann unter anderem dabei helfen,
aus einer Idee → ein Konzept → ein strukturiertes Projekt → ein Projektdokument → eine mögliche Antragstellung
zu entwickeln. Dabei gilt ausdrücklich:
Der 25Stu-LPK ist kein Förderantrag eines bestimmten Donators und kein Antragssystem der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder einer anderen Förderinstitution.
Er schafft vielmehr eine strukturierte Grundlage, die anschließend – soweit geeignet – an die Anforderungen eines konkreten Fördergebers angepasst werden kann.
7 Verantwortung für Projektdaten und Projektinhalte
Die Person oder Organisation, die ein Projekt entwickelt, ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der eigenen Angaben verantwortlich. Dies gilt insbesondere für:
- statistische Angaben,
- Angaben zu Personen,
- örtliche Gegebenheiten,
- finanzielle Angaben,
- Bedarfsanalysen,
- Zielgruppen,
- Projektziele,
- erwartete Ergebnisse und
- sonstige projektbezogene Informationen.
NADEUM-WIKO kann bereitgestellte Informationen strukturieren oder bei der Aufbereitung unterstützen. Dadurch werden die Angaben jedoch nicht automatisch zu eigenen Feststellungen von NADEUM-WIKO.
8 Eigene Projektunterlagen und Datensicherung
Jeder Projektersteller soll seine eigenen Projektunterlagen zusätzlich selbst verwalten und sichern. Dazu können beispielsweise eigene Cloud- oder Speichersysteme verwendet werden. Die von NADEUM-WIKO unterstützte Dokumentation ersetzt nicht die eigene Verantwortung für die Sicherung der Projektunterlagen.
Wer ein Projekt entwickelt, sollte jederzeit selbst über seine eigenen Projektunterlagen verfügen können.
9 Förderanträge und Donatoren
NADEUM-WIKO kann dabei unterstützen, ein Projekt so aufzubereiten, dass es grundsätzlich für eine mögliche Antragstellung bei einem geeigneten Fördergeber vorbereitet werden kann. Die Entscheidung,
bei welchem Donator, / bei welcher Förderstelle,
zu welchem Zeitpunkt,
mit welchem Antrag und / unter welchen Bedingungen
ein Projekt eingereicht wird, liegt jedoch beim jeweiligen Projektersteller bzw. der verantwortlichen Organisation. Eine Unterstützung bei der Antragserstellung stellt
keine Garantie für eine Förderung dar.
10 Entscheidungen von Fördergebern
Die Entscheidung über die Annahme, Ablehnung oder Änderung eines Projektes liegt ausschließlich beim jeweiligen Fördergeber bzw. der zuständigen Institution. Wird ein Projekt abgelehnt, bedeutet dies nicht automatisch eine Verantwortung von NADEUM-WIKO. NADEUM-WIKO kann weder die Entscheidung eines Donators garantieren noch für dessen Entscheidung verantwortlich gemacht werden, sofern NADEUM-WIKO nicht selbst ausdrücklich als Projektträger oder Vertragspartner aufgetreten ist.
11 Keine automatische finanzielle Unterstützung
NADEUM-WIKO ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Projekte einzelner Mitglieder oder Partnerorganisationen finanziell zu finanzieren. Insbesondere bedeutet:
Mitgliedschaft bei NADEUM-WIKO – ist kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung.
! Ebenso bedeutet die Unterstützung bei der Projektentwicklung nicht automatisch eine finanzielle Verpflichtung des Vereins. !
12 Private und institutionelle Unterstützung sind zu unterscheiden
Zwischen einer privaten Unterstützung einer Person und einer institutionellen Leistung von NADEUM-WIKO ist klar zu unterscheiden.
Persönliche Beziehungen, Freundschaften oder private Hilfestellungen einzelner Personen – dürfen nicht automatisch als Verpflichtung des Vereins verstanden werden.
Umgekehrt darf eine persönliche Unterstützung nicht ohne entsprechende Vereinbarung als offizielle Leistung von NADEUM-WIKO dargestellt werden.
13 Keine Verpflichtung durch persönlichen Druck
Von keinem Mitglied oder Partner darf erwartet werden, dass persönliche Beziehungen, Freundschaften, familiäre Beziehungen oder soziale Kontakte zu einer Verpflichtung des Vereins führen. Insbesondere dürfen aus persönlichen Kontakten keine finanziellen oder sonstigen Ansprüche gegenüber NADEUM-WIKO abgeleitet werden, sofern hierfür keine entsprechende Vereinbarung besteht.
14 Ein „Nein“ ist zu respektieren
Eine Ablehnung, Zurückweisung oder Einschränkung einer Unterstützung ist zu respektieren. Dies gilt für beide Seiten. Ein „Nein“ von NADEUM-WIKO bedeutet:
Die betreffende Leistung, Unterstützung oder Verpflichtung wird nicht übernommen.
Ebenso respektiert NADEUM-WIKO die Entscheidung eines Mitglieds oder einer Partnerorganisation, eine Zusammenarbeit nicht fortzusetzen.
15 Kommunikation und transparente Zuständigkeiten
Bei der Zusammenarbeit soll möglichst eindeutig erkennbar sein:
- Wer handelt?
- Für welche Organisation wird gehandelt?
- Wer trägt die Verantwortung?
- Wer stellt Informationen bereit?
- Wer trifft die Entscheidung?
- Wer kommuniziert mit einem externen Partner?
- Wer reicht ein Projekt bei einem Fördergeber ein?
Eine Person, die Mitglied bei NADEUM-WIKO ist, handelt dadurch nicht automatisch im Namen einer Partnerorganisation. Ebenso wird eine Organisation nicht allein dadurch zum institutionellen Partner von NADEUM-WIKO, dass eine ihrer Personen Mitglied bei NADEUM-WIKO ist.
16 Gleichbehandlung und gegenseitiger Respekt
Diese Grundsätze gelten unabhängig von:
Herkunft, / Nationalität, / Sprache,
Geschlecht, / Alter,
beruflicher Stellung, / sozialem Status,
Wohnort oder
Organisationsform.
NADEUM-WIKO möchte internationale Zusammenarbeit auf der Grundlage von Respekt, Verlässlichkeit, Transparenz und gegenseitigem Lernen gestalten. Die vorliegenden Regeln richten sich daher nicht gegen bestimmte Länder, Kulturen oder Personengruppen, sondern gegen bestimmte Formen von Missverständnissen oder unangemessenen Erwartungen.
17 Folgen bei Verstößen oder wiederholten Missverständnissen
Wenn eine Person oder Organisation wiederholt gegen die Grundsätze dieser Regelung verstößt oder trotz eindeutiger Kommunikation unberechtigte Forderungen, Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten gegenüber NADEUM-WIKO geltend macht, kann NADEUM-WIKO die Zusammenarbeit überprüfen, einschränken oder beenden. Dies erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden Statuten, Vereinbarungen und sonstigen verbindlichen Regelungen.
Bei schwerwiegenden Fällen können weitere vereinsinterne Maßnahmen erforderlich sein.
18 Zentraler Grundsatz und Schlussbestimmung
Die gesamte Regelung lässt sich in einem Grundsatz zusammenfassen:
NADEUM-WIKO befähigt – es übernimmt nicht.
Wir vermitteln Wissen.
Wir zeigen Methoden und Werkzeuge.
Wir unterstützen bei der Entwicklung und Strukturierung.
Wir begleiten, wo dies vereinbart ist.
Aber die Verantwortung für das eigene Vorhaben bleibt bei demjenigen, der es entwickelt, entscheidet und umsetzt.
Oder kurz:
NADEUM-WIKO zeigt das WIE – IHR entwickelt, entscheidet und handelt.
Dieser Grundsatz gilt insbesondere für die Arbeit mit dem 25-Stufen-Lern- und Projektkompass. Aus einer Idee soll ein eigenes, nachvollziehbar entwickeltes Projekt entstehen. NADEUM-WIKO stellt dafür Wissen, Orientierung, Methoden und Werkzeuge zur Verfügung.
Das Ziel ist Selbstständigkeit – nicht Abhängigkeit.
Schluss
Diese Regelung soll dazu beitragen, Erwartungen von Beginn an klar zu definieren und Missverständnisse in der Zusammenarbeit zu vermeiden.
NADEUM-WIKO möchte mit Menschen und Organisationen zusammenarbeiten, die bereit sind, Verantwortung für ihre eigenen Entscheidungen zu übernehmen, Wissen anzunehmen, selbstständig zu handeln und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Wissen teilen – Verantwortung respektieren – gemeinsam entwickeln.
Hinweis zur Einordnung
Diese Regelung ist eine verbindliche Organisations- und Arbeitsgrundlage von NADEUM-WIKO. Sie ersetzt weder die Statuten noch zwingende gesetzliche Vorschriften oder individuell abgeschlossene Vereinbarungen. Bei Widersprüchen zwischen dieser internen Regelung und zwingendem Recht oder den geltenden Statuten gehen die höherrangigen Regelungen vor.
Stand: 30. August 2026
NADEUM-WIKO
Nachhaltiges Denken Umsetzen – Wissen Kommunizieren
NADEUM-WIKO entwickelt nicht stellvertretend die Projekte der Mitglieder und übernimmt nicht automatisch deren Verantwortung.
NADEUM-WIKO vermittelt das Wissen und die Werkzeuge, mit denen die jeweiligen Projektersteller ihre eigenen Projekte entwickeln können.