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B5-03 – 🎨 Name, Logo und ihre Bedeutung

Was bedeutet eigentlich „Logo“?

  • Fast jedes Unternehmen, jeder Verein und jede Organisation besitzt heute ein Logo. Es begegnet uns auf Briefpapier, Visitenkarten, Webseiten, Fahrzeugen oder Werbematerialien.
  • Das Logo dient als unverwechselbares Erkennungszeichen und sorgt dafür, dass Menschen eine Organisation auf den ersten Blick wiedererkennen.
    Das Wort „Logo“ stammt ursprünglich nicht aus der deutschen Sprache. Es entwickelte sich aus dem altgriechischen Wort „lógos“ (λόγος), das unter anderem Wort, Rede, Gedanke, Sinn oder Bedeutung bedeutet. Über das französische logotype und später das englische logo wurde der Begriff in viele Sprachen übernommen und gehört heute auch im Deutschen zum allgemeinen Sprachgebrauch.
  • Obwohl „Logo“ im Alltag selbstverständlich verwendet wird, kennt das Markenrecht andere, genau definierte Fachbegriffe. Je nachdem, was geschützt werden soll, unterscheidet man verschiedene Arten von Marken.

Bildmarke

  • Eine Bildmarke besteht ausschließlich aus einer grafischen Darstellung.
  • Sie enthält keinen geschützten Schriftzug, sondern nur ein Bild, Symbol oder grafisches Zeichen.
  • Ein bekanntes Beispiel wäre der angebissene Apfel von Apple – auch ohne den Schriftzug erkennen Millionen Menschen sofort, um welches Unternehmen es sich handelt.
    Der Schutz einer Bildmarke bezieht sich auf die grafische Gestaltung selbst.
  • Wird sie beim Markenamt eingetragen, darf sie von anderen nicht ohne Zustimmung verwendet werden.

Wortmarke

  • Eine Wortmarke schützt ausschließlich einen Namen oder eine bestimmte Wortfolge – unabhängig davon, wie sie geschrieben oder gestaltet wird.
  • Beispiele hierfür sind Unternehmensnamen oder Produktnamen, die in jeder beliebigen Schriftart geschützt sind.
  • Bei einer Wortmarke steht also nicht das Aussehen im Vordergrund, sondern der Name selbst.

Wort-Bild-Marke

  • Die Wort-Bild-Marke verbindet beide Elemente miteinander.
  • Sie besteht aus einem Namen oder Schriftzug und einer grafischen Gestaltung. Genau diese Kombination wird rechtlich geschützt.
  • Viele Vereine, Unternehmen und Organisationen – wahrscheinlich auch NADEUM-WIKO – verwenden eine Wort-Bild-Marke. Dabei bilden der Name und das Logo gemeinsam das geschützte Erscheinungsbild.

Markenzeichen

  • Der Begriff Markenzeichen wird häufig im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet.
  • Er beschreibt jedes sichtbare Erkennungsmerkmal einer Organisation oder eines Unternehmens.
  • Ein Markenzeichen muss jedoch nicht automatisch eine eingetragene Marke sein. Es kann auch einfach ein Symbol oder ein Zeichen sein, mit dem sich eine Organisation nach außen präsentiert.

Signet

  • Ein Signet ist die gestalterische Bezeichnung für ein einfaches grafisches Erkennungszeichen.
  • Im Gegensatz zum Begriff „Logo“ wird „Signet“ vor allem von Grafikern und Designern verwendet.
  • Ein Signet besteht häufig nur aus einer grafischen Form oder einem Symbol und kommt meist ohne längeren Schriftzug aus.

Firmenzeichen

  • Der Begriff Firmenzeichen war früher weit verbreitet und wird heute nur noch selten verwendet. Gemeint ist das sichtbare Erkennungszeichen eines Unternehmens oder einer Organisation.
  • Im modernen Sprachgebrauch haben sich stattdessen die Begriffe Logo, Markenzeichen oder – im juristischen Bereich – Bildmarke und Wort-Bild-Marke durchgesetzt.

Alltagssprache und Fachsprache

  • Im täglichen Sprachgebrauch sprechen die meisten Menschen einfach von einem Logo.
  • Juristen, Markenämter und Fachleute unterscheiden dagegen genauer zwischen Bildmarken, Wortmarken und Wort-Bild-Marken.
  • Welche Bezeichnung verwendet wird, hängt deshalb immer vom jeweiligen Zusammenhang ab.

Fazit

  • Der Begriff „Logo“ ist heute weltweit verständlich und im Deutschen vollständig anerkannt. Er hat sich als allgemeine Bezeichnung für das grafische Erkennungszeichen einer Organisation etabliert.
  • In rechtlichen Zusammenhängen werden jedoch präzisere Begriffe verwendet, um eindeutig festzulegen, welche Bestandteile einer Marke geschützt sind.
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