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Österreich – Migration & Aufenthalt | Offizielle Stellen

Teil des Projekts

Migration, Studium & Sport: Realität & Recht
von NADEUM-WIKO

Zweck dieser Seite

Diese Seite bietet eine strukturierte Übersicht über die zuständigen offiziellen staatlichen Stellen im Bereich Migration, Aufenthalt und Asyl in Österreich.
Maßgeblich sind ausschließlich die Informationen und Entscheidungen der nationalen Behörden.

Diese Seite dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung und keine behördlichen Verfahren.

Staatliche Einordnung

  • Staat: Österreich
  • Mitglied der Europäischen Union: Ja
  • Rechtsrahmen: Nationales Recht im Rahmen des EU-Rechts

Zentrale nationale Behörden

Hinweis: Es werden ausschließlich staatliche Stellen genannt.
Private Anbieter, Agenturen oder Vermittler werden nicht berücksichtigt.

1. Bundesministerium für Inneres (BMI)

Zuständigkeit: Migration, Aufenthalt, Visa, Fremdenpolizei, Rückkehr Offizielle Website: https://www.bmi.gv.at

2. Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)

Zuständigkeit: Asylverfahren, subsidiärer Schutz, Rückkehrentscheidungen Offizielle Website: https://www.bfa.gv.at

3. Bundesverwaltungsgericht (BVwG)

Zuständigkeit: Beschwerden gegen Entscheidungen des BFA Offizielle Website: https://www.bvwg.gv.at

4. Österreichische Botschaften & Konsulate (BMEIA)

Zuständigkeit: Visaerteilung, Einreiseinformationen Offizielle Website: https://www.bmeia.gv.at

 5. Landesbehörden / Magistrate / Bezirkshauptmannschaften

Zuständigkeit: Aufenthaltstitel, Verlängerungen, Melderecht

🟦 Zuständige Landesbehörden (Aufenthaltstitel & Melderecht) Wien – MA 35 Offizielle Website: https://www.wien.gv.at/menschen/integration/ma35/ (wien.gv.at in Bing)

🟦 Niederösterreich – Bezirkshauptmannschaften https://www.noe.gv.at/noe/Bezirke.html (noe.gv.at in Bing)

🟦 Oberösterreich – BH & Magistrate https://www.land-oberoesterreich.gv.at/bezirke.htm (land-oberoesterreich.gv.at in Bing)

🟦 Steiermark – Bezirkshauptmannschaften https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74814/DE/ (verwaltung.steiermark.at in Bing)

🟦 Salzburg – Bezirksverwaltungsbehörden https://www.salzburg.gv.at/verwaltung_/Seiten/bezirksverwaltungsbehoerden.aspx (salzburg.gv.at in Bing)

🟦 Tirol – Bezirkshauptmannschaften https://www.tirol.gv.at/bezirke/

🟦 Vorarlberg – Bezirksbehörden https://vorarlberg.at/bezirksbehoerden (vorarlberg.at in Bing)

🟦 Kärnten – Bezirksverwaltungsbehörden https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Bezirksverwaltungsbehoerden (ktn.gv.at in Bing)

🟦 Burgenland – Bezirksverwaltungsbehörden https://www.burgenland.at/themen/verwaltung/bezirksverwaltungsbehoerden (burgenland.at in Bing)

6. Arbeitsmarktservice (AMS)

Zuständigkeit: Arbeitsmarktzugang, Beschäftigungsbewilligungen, Mitwirkung bei der Rot‑Weiß‑Rot‑Karte Offizielle Website: https://www.ams.at

7. Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF)

Zuständigkeit: Integrationskurse, Wertekurse, Sprachprüfungen Offizielle Website: https://www.integrationsfonds.at

ASYL & INTERNATIONALER SCHUTZ

Zuständige Behörde

Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) Das BFA ist die allein zuständige Erstinstanz für Asylverfahren in Österreich.

Aufgaben
  • Durchführung aller erstinstanzlichen Asylverfahren
  • Entscheidung über Asyl, subsidiären Schutz, Duldung
  • Durchführung von Rückkehrentscheidungen
  • Betrieb der Erstaufnahmezentren (Traiskirchen, St. Georgen)
Offizielle Informationen

Rechtlicher Hinweis

  • Asyl ist ein Schutzinstrument für Menschen, die verfolgt werden.
  • Wirtschaftliche Gründe begründen kein Asylrecht.
 

AUFENTHALT, VISA & MIGRATION

1. Visa & Einreise
2. Aufenthaltstitel
  • Offizielle Informationen zu Aufenthaltstiteln (Niederlassung & Aufenthalt): https://www.bmeia.gv.at → „Settlement & Residence“

Zusätzliche Informationen des Innenministeriums (BMI): https://www.bmi.gv.at → „Settlement in Austria“

3. Rückkehr / Ausreise
  • Zuständig: Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) Bereich: „Fremdenwesen und Rückkehr“ https://www.bfa.gv.at

     

Rechtlicher Hinweis
  • Aufenthaltstitel sind zweckgebunden (z. B. Studium, Arbeit, Familiennachzug).Aufenthaltstitel sind zeitlich begrenzt.
  • Zweckentfremdung oder Überschreitung des erlaubten Aufenthalts ist rechtswidrig.

Rechtliche Hinweise (verbindlich)

Die hier verlinkten Stellen sind die allein zuständigen Behörden.
Verfahren, Voraussetzungen und Rechtsfolgen unterscheiden sich je nach Einzelfall.
Gesetze und Zuständigkeiten können sich jederzeit ändern.

Abgrenzung durch NADEUM-WIKO

NADEUM-WIKO:

  • vermittelt keine Verfahren
  • stellt keine Anträge
  • finanziert keine Maßnahmen
  • berät nicht rechtsverbindlich
  • übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen der Behörden

Information ersetzt keine Genehmigung.

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