Neutralitäts- und Schutzgrundsatz (NEUTRALIA)
Inhaltsverzeichnis
Was schützt dieser Raum – und warum nicht alles?
NEUTRALIA ist kein Ort der Flucht vor Verantwortung und kein Raum der Beliebigkeit. Schutz entsteht hier nicht durch Abschottung oder Macht, sondern durch einen bewussten zivilisatorischen Entschluss: Gewalt und Durchsetzung werden nicht als Mittel der Ordnung anerkannt.
Der Schutzraum NEUTRALIA dient dem Erhalt von Koexistenz. Er schützt Menschen, Gemeinschaften und Regionen, die sich verbindlich aus gewaltsamen Machtkonflikten zurückziehen und bereit sind, Unterschiede über Konsens, Gespräch und Regelbindung zu tragen. Dieser Schutz richtet sich sowohl nach außen als auch nach innen.
Neutralität bedeutet in diesem Zusammenhang nicht Gleichgültigkeit. Sie bedeutet Selbstbindung. Wer Teil dieses Raumes ist, verzichtet bewusst auf militärische, paramilitärische oder strukturell gewaltsame Durchsetzung eigener Interessen. Konflikte werden nicht geleugnet, sondern anerkannt und innerhalb klarer Verfahren bearbeitet.
Gleichzeitig ist NEUTRALIA kein grenzenloser Schutzraum. Nicht alles kann und darf geschützt werden. Handlungen, die auf Gewalt, Einschüchterung, Ausbeutung, organisierte Kriminalität oder systematische Unterwerfung zielen, widersprechen dem Wesen dieses Raumes. Solche Handlungen begründen keinen Schutzanspruch, sondern schließen ihn aus.
Selbstverteidigung bleibt als letztes Mittel anerkannt. Sie dient ausschließlich der Abwehr akuter Bedrohung und nicht der Durchsetzung von Ansprüchen, Macht oder Überlegenheit. Auch sie ist an Verhältnismäßigkeit, Verantwortung und zeitliche Begrenzung gebunden.
NEUTRALIA schützt nicht vor Unterschiedlichkeit, sondern vor deren Eskalation. Der Schutz dieses Raumes gründet auf der Bereitschaft, Freiheit mit Verantwortung zu verbinden und Neutralität nicht als Schwäche, sondern als aktive Haltung zu verstehen.