Erklärungen zu „Was ist was und funktioniert Wie“
Inhaltsverzeichnis
Vorworte
In vielen Teilen Afrikas dauert es oft sehr lange, bis man einen Verein gründen kann. Dabei sind staatliche Stellen nicht immer die richtigen Ansprechpartner, und man muss viel Geduld mitbringen. Für kleine Vereine sind die Gründungsgebühren manchmal schlicht unerschwinglich.
Aus unserer Erfahrung bei NADEUM / NADEUM-WIKO haben wir gelernt, dass es unrealistisch ist, ganz Afrika allein mit einem NADEUM-Netzwerk zu erreichen. Kleine Vereine wie unserer suchen daher gezielt Partnerorganisationen, bei denen der Vorstand oder Vorsitzende mit der Zentrale in Wien verbunden ist.
Europäer und Afrikaner haben oft sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, wie Mitarbeit in einem Verein funktioniert. Deshalb ist der erste Schritt immer, sich langsam kennenzulernen und voneinander zu lernen. Manche Afrikaner nehmen zudem an, dass Europäer eine Art „Kolonialschuld“ begleichen müssten. Wir möchten klarstellen: NADEUM / NADEUM-WIKO spendet grundsätzlich kein Geld. Unser Ziel ist es, Afrikanerinnen und Afrikanern Mut zu machen, ihre Projekte selbst umzusetzen.
Dank unseres Generalsekretärs, Mag. Andreas Gustav Andiel, einem zertifizierten Sozialkompetenz-Trainer, führen wir Trainingskurse durch, die Menschen aller Geschlechter in Afrika bewusst machen, welches Potenzial in ihnen steckt.
1. Allgemeine Grundregel für Westafrika
Es gibt keine einheitliche „Westafrika‑Weite“ NGO‑Registrierung, sondern jedes Land hat eigene Anforderungen. Es gibt zwar regionale Organisationen (wie ECOWAS), die z. B. Zivilgesellschaft stärken, aber keine gemeinsame NGO‑Registrierungspflicht für alle Mitgliedstaaten.
Das bedeutet grundsätzlich:
- Jedes Land hat eigene Regeln.
- Es existieren aber gemeinsame Grundprinzipien, wie z. B. formale Satzung, Vorstand, Ziele, Aufgabenbeschreibung und häufig jährliche Berichte, die in allen Ländern vorkommen.
Westafrika – Länderspezifische Hinweise (Beispiele)
Sierra Leone
- NGOs müssen sich zunächst bei der lokalen NGO‑Dachorganisation (SLANGO) registrieren und dann beim Staat.
- Dazu gehören Satzung, Nachweis über die Mitgliedschaft in SLANGO und oft ein Registrierungsverfahren beim Ministerium.
- Erneuerung der Registrierung geschieht regelmäßig (z. B. alle 2 Jahre).
Ghana
- NGOs registrieren sich als „Company Limited by Guarantee“ beim Registrar General’s Department.
- Voraussetzungen umfassen: Name, Adresse, Vorstand, Satzung, Auditor etc.
- Danach ist eine Lizenzierung durch das Non‑Profit Organisation Secretariat nötig.
- Jährliche Berichterstattung und finanzielle Angaben sind Voraussetzung.
Wichtig: CBOs werden auf Distriktebene registriert und müssen auch jährliche Berichte einreichen.
Nigeria
- NGOs werden als „Incorporated Trustees“ nach dem Companies and Allied Matters Act (CAMA) registriert.
- Anforderung: Satzung, Vorstandspersonen, Identitätsnachweise, öffentliche Bekanntmachung und anschließende Einreichung bei der Corporate Affairs Commission (CAC).
- Nach ca. 6–8 Wochen kann die Registrierung erfolgen.
- Registrierung ist pflichtig, wenn die Organisation als juristische Person auftreten, Spenden erhalten, Bankkonten eröffnen oder Verträge abschließen will.
Allgemeine Anforderungen in vielen Ländern
Obwohl sich die formellen Schritte unterscheiden, wiederholen sich oft folgende Kernpunkte:
1. Gründungsdokumente
- Satzung / Constitution
- Zweck und Ziele
- Governance‑Struktur
- Regeln zur Auflösung und Vermögensverwendung
2. Vorstand / Leitung
- Mehrere Gründungsmitglieder (z. B. mindestens 7 bis 8 Personen)
- Angaben über Vorstandsmitglieder und Verantwortliche
3. Registrierung bei zuständiger Behörde
- Oft „Registrar“ oder Ministerium für Soziales/Justiz
- Amtsgebühren und Namensprüfung
4. Laufende Verpflichtungen
- Jährliche Berichte
- Oft finanzielle Jahresabschlüsse
- Aktualisierung bei Vorstandswechseln oder Adressänderungen
Unterschiede zwischen Ländern
Ja – Unterschiede sind deutlich spürbar.
Beispiele:
- Ghana verlangt eine Lizenz und jährliche Audits.
- Nigeria verlangt öffentliche Bekanntmachung und kann längere Bearbeitungszeiten haben.
- Sierra Leone hat zusätzlich oft Mitgliedschaft in einer NGO‑Dachorganisation als Bedingung.
- 👉 Fazit: Die grundlegenden Bausteine sind ähnlich, aber der Verwaltungsprozess, Gebühren, Behörden und Anforderungen unterscheiden sich stark von Land zu Land. Deshalb kann man nicht einfach „für ganz Westafrika“ ein einziges Verfahren nennen.
CBOs & SHGs
Community Based Organisations (CBOs)
- In einigen Ländern wie Ghana gelten gesonderte Regeln für CBOs.
- Sie werden oft auf lokaler Ebene (Distrikt, Kommune) registriert und haben einen einfacheren Prozess als nationale NGOs.
SHGs (Self‑Help Groups)
- Diese werden häufig informell gegründet und sind oft minimal reguliert, zumindest im sozialen/landwirtschaftlichen Bereich (kleine Selbsthilfegruppen).
- Für rechtliche Anerkennung bzw. Spendenfähigkeit kann aber trotzdem eine Registrierung beim Staat sinnvoll sein.
Lernzentren und Bildungseinrichtungen
Wenn ein Lernzentrum als Institut, Verein oder NPO geführt wird, gelten meist die NGOs‑Regeln des Landes.
- Einige Länder verlangen zusätzliche Bildungslizenzen,
- z. B. wenn formaler Unterricht, Zertifikate oder Abschlüsse angeboten werden sollen (hier lohnt lokale Rechtsberatung).
Übersicht: Gemeinsamkeiten vs. Unterschiede
| Thema | Gemeinsamkeit | Unterschiede |
|---|---|---|
| Grundlage | Satzung, Zweck und Vorstand nötig | Anforderungen variieren stark |
| Registrierung | Behörden‑Registrierung | Ebene und Ministerien je Land unterschiedlich |
| Dokumente | Satzung, Identität, Adresse | Auditor, Lizenz, Name Reservation unterschiedlich |
| Berichte | Jahresberichte oft verlangt | Arten und Umfang verschieden |
| Kosten | Gebühren üblich | Höhe sehr unterschiedlich |
2.Zentralafrika – Grundsätzliche Hinweise
Zentralafrika umfasst Länder wie: Kamerun, Gabun, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo (DRC), Zentralafrikanische Republik, Äquatorialguinea, Angola, São Tomé und Príncipe.
Allgemeine Punkte für Vereinsgründungen / NGOs
Keine einheitliche Regelung:
- Jedes Land hat eigene Gesetze für NGOs und gemeinnützige Organisationen.
- Registrierung kann auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene erforderlich sein.
Typische Voraussetzungen:
- Satzung / Constitution: Zweck, Ziele, Mitgliedschaft, Vorstand.
- Vorstand / Leitungsorgan: oft mehrere Mitglieder erforderlich.
- Büro / Adresse vor Ort: für behördliche Erreichbarkeit.
- Nachweis über Aktivitäten oder Finanzierungsquelle: insbesondere bei internationalen NGOs.
Unterschiede je Organisationsform:
Organisation Bemerkung NGO Formelle Registrierung beim zuständigen Ministerium (z. B. Ministerium für Inneres, Justiz oder Soziales). Oft jährliche Berichte, Buchhaltung und Steuerregistrierung erforderlich. CBO (Community-Based Organization) Meist lokale Registrierung auf Dorf- oder Distriktebene, formeller, aber einfacherer Prozess als nationale NGO. SHG (Self-Help Group) Häufig informell; oft minimal reguliert, Registrierung nur nötig, wenn Spenden oder Fördermittel beantragt werden. LC (Learning Center / Lernzentrum) Wird rechtlich häufig wie NGO oder Verein behandelt; je nach Land können zusätzliche Bildungslizenzen oder Genehmigungen erforderlich sein.
Typische Herausforderungen:
- Bürokratische Prozesse können lange dauern.
- Gebühren für Registrierung variieren stark.
- Unterschiedliche Erwartungen an Vorstand, Audits und Berichterstattung.
- Internationale NGOs benötigen oft Anerkennung oder Registrierung im Heimatland, bevor sie operativ in Zentralafrika tätig werden dürfen.
Praktische Empfehlung:
- Immer lokale Beratung einholen, z. B. Anwalt, NGO-Dachverband oder Regierungsstelle.
- Prüfen, ob die Organisation national oder nur lokal tätig sein soll – das vereinfacht die Registrierung oft erheblich.
- CBOs und SHGs sind in der Praxis einfacher zu starten, aber für Finanzierung oder offizielle Verträge kann formelle Registrierung nötig sein.
3. Südafrika - Grundsätzliche Hinweise
1. Rechtsrahmen
In Südafrika gibt es unterschiedliche Rechtsformen für zivilgesellschaftliche Organisationen:
| Organisationsform | Gesetzliche Grundlage | Hauptzuständige Behörde |
|---|---|---|
| NGO / NPO (Nonprofit Organization) | Nonprofit Organisations Act, 1997 | Department of Social Development |
| CBO (Community-Based Organization) | Wird formal als NPO registriert; kann informeller auf Gemeindeebene starten | Department of Social Development oder lokale Gemeinde |
| SHG (Self-Help Group) | Oft informell; Registrierung nur nötig bei Fördermitteln oder Bankkonto | Lokale Behörden oder Banken |
| LC (Learning Center / Lernzentrum) | Kann als NPO oder Trust registriert werden; ggf. zusätzlich Genehmigung vom Bildungsministerium | Department of Social Development / Department of Basic Education |
2. Registrierung einer NGO / NPO
- Name prüfen – darf nicht zu ähnlich zu bestehenden NPOs sein.
- Satzung / Constitution erstellen – legt Zweck, Mitgliederrechte, Vorstand, Aufgaben, Entscheidungsprozesse fest.
- Antrag beim Department of Social Development einreichen – inkl. Satzung und Angaben zu Gründungsmitgliedern.
- Bestätigung / Registrierungsnummer erhalten – ab diesem Zeitpunkt offiziell registriert und rechtsfähig.
- Jährliche Berichte einreichen – Finanzberichte und Tätigkeitsberichte, um den Status zu erhalten.
Kosten: Meist gering oder kostenlos, abhängig von der Provinz.
3. CBO (Community-Based Organization)
- Zweck: Lokale Gemeinschaftsprojekte, z. B. Gesundheits- oder Bildungsprogramme.
- Formalität: Einfachere Registrierung als NPO; oft reicht der Nachweis über eine Satzung und Vorstand.
- Vorteil: Geringere Bürokratie, schneller startklar, politisch unkritisch.
4. SHG (Self-Help Group)
- Zweck: Kleingruppen von Menschen, die sich gegenseitig unterstützen (Einkommen, Bildung, Gesundheit).
- Formalität: Meist informell; Registrierung nur nötig, wenn Fördermittel beantragt werden.
- Beispiel: Frauengruppen, Nachbarschaftsinitiativen, kleine Kooperativen.
5. Lernzentren (Learning Centers / LCs)
- Rechtsform: Häufig als NPO oder Trust registriert.
- Zusatzanforderungen:
- Bei formalem Unterricht evtl. Genehmigung vom Department of Basic Education.
- Sicherheits- und Hygieneregeln beachten.
- Zweck: Schulungen, Workshops, Weiterbildung, lebenslanges Lernen.
6. Wichtige Punkte für Südafrika
- Unterschiedlich formal: NPO > CBO > SHG in Bezug auf Bürokratie und Berichtspflichten.
- Politische Neutralität: Organisationen, die nur soziale oder Bildungszwecke verfolgen, gelten als unkritisch.
- Transparenz und Dokumentation: Satzung, Vorstandslisten und jährliche Berichte sind entscheidend, um langfristig anerkannt zu bleiben.
- Steuern: NPOs können bei der South African Revenue Service (SARS) steuerlich als gemeinnützig anerkannt werden.
7. Empfehlung für Praxis
- Wenn das Ziel soziale oder Bildungsarbeit ist: NPO / CBO sind am besten geeignet.
- SHGs für lokale Selbsthilfeprojekte mit geringer Formalität.
- Lernzentren können als NPO betrieben werden, um Zugang zu Förderungen und Genehmigungen zu erleichtern.
- Lokale Beratung nutzen: Anwälte oder NGO-Dachverbände helfen bei Registrierung und Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.
3. Ostafrika – Grundrahmen für Vereinsgründungen
Typische Länder: Kenia, Uganda, Tansania, Ruanda, Burundi, Äthiopien, Südsudan
👉 Keine einheitliche Regelung – jedes Land hat eigene Gesetze, aber sehr ähnliche Grundlogiken.
1. NGO (Non-Governmental Organization)
Charakter
- Nationale oder internationale Organisation
- Formell registriert
- Berichtspflichten, staatliche Aufsicht
Typische Anforderungen
- Satzung / Constitution
- Zweck & Tätigkeitsfelder
- Vorstand / Trustees
- Physische Adresse im Land
- Bankkonto
- Jährliche Berichte (Aktivität + Finanzen)
Behörden (Beispiele)
- Kenia: NGO Coordination Board
- Uganda: NGO Bureau
- Tansania: Registrar of NGOs
- Ruanda: Rwanda Governance Board
Bewertung
- Hohe Legitimität
- Höherer Verwaltungsaufwand
- Politisch sensibler, wenn international
2. CBO (Community-Based Organization)
Charakter
- Lokal verankert (Dorf, Distrikt, County)
- Häufig bevorzugte Form für Entwicklungsarbeit
Typische Anforderungen
- Einfache Satzung
- Mitgliederliste
- Lokales Leitungsgremium
- Registrierung meist bei:
- Gemeinde
- Distrikt
- County / Sub-County Office
Vorteile
- Weniger Bürokratie
- Geringe Kosten
- Politisch unauffällig
- Sehr gut akzeptiert in Ostafrika
- 👉 Für NADEUM-WIKO-Partner oft die beste Einstiegsform
3. SHG (Self-Help Group)
Charakter
- Kleine Selbsthilfegruppen (10–30 Personen)
- Fokus: Einkommen, Ernährung, Bildung, Frauen-/Jugendgruppen
Formalität
- Oft informell
- Registrierung nur nötig für:
- Bankkonto
- Fördergelder
- Kooperationen
Typische Anforderungen
- Gruppenregeln
- Vorsitzende/r + Kassierer/in
- Mitgliederliste
Bewertung
- Schnell gegründet
- Ideal für Pilotprojekte
- Sehr geringe Risiken
4. Learning Center (Lernzentrum)
Rechtsform
- Meist CBO oder NGO
- Selten eigenständige Rechtsform
Zusatzanforderungen
- Wenn formaler Unterricht:
- Genehmigung durch Bildungsbehörde
- Wenn informelle Bildung / Training:
- Meist keine zusätzliche Lizenz
Praxis
- Viele Learning Centers starten als CBO + Bildungsprojekt
- rst später formelle Anerkennung
Vergleich der Organisationsformen (Ostafrika)
| Form | Bürokratie | Politische Sensibilität | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| NGO | Hoch | Mittel bis hoch | Nur wenn nötig |
| CBO | Mittel | Niedrig | Sehr empfohlen |
| SHG | Sehr niedrig | Sehr niedrig | Ideal für Start |
| Learning Center | Variabel | Niedrig | Als CBO/NGO |
Wichtige Realitäten in Ostafrika
- Geduld ist entscheidend – Prozesse dauern
- Lokale Ansprechpartner sind wichtiger als Gesetze
- CBOs werden bevorzugt (auch von Behörden & UN)
- Internationale NGOs werden stärker kontrolliert
- Beziehung & Vertrauen zählen mehr als Papier
Empfohlene Strategie für NADEUM-WIKO
- Start mit SHG oder CBO
- Lokale Führungsperson einbinden
- NADEUM-WIKO als Partner, nicht als Betreiber
- Erst bei Wachstum → NGO-Status prüfen
- Learning Center als Projekt, nicht als eigene Rechtsform
1. Begriffe klären: Nordafrika vs. Maghreb
1. Begriffe klären: Nordafrika vs. Maghreb
Nordafrika (geografisch)
Umfasst üblicherweise:
- Marokko
- Algerien
- Tunesien
- Libyen
- Ägypten
(+ oft: Sudan, Westsahara – je nach Definition)
Maghreb (politisch-rechtlich geprägt)
Meist:
- Marokko
- Algerien
- Tunesien
- Libyen
👉 Der Maghreb ist rechtlich und verwaltungstechnisch strenger reguliert als viele Länder südlich der Sahara, insbesondere bei NGOs.
2. Grundcharakter der Zivilgesellschaft in Nordafrika
| Merkmal | Maghreb | Ägypten |
|---|---|---|
| NGO-Recht | stark reguliert | sehr stark reguliert |
| Staatliche Kontrolle | hoch | sehr hoch |
| Internationale NGOs | genehmigungspflichtig | stark eingeschränkt |
| CBO/SHG | möglich, aber formal | meist eingeschränkt |
| Lernzentren | genehmigungspflichtig | genehmigungspflichtig |
👉 Alles ist möglich – aber formal, dokumentiert und kontrolliert.
3. NGOs (Non-Governmental Organizations)
Maghreb (Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen)
Grundlagen:
- NGOs müssen offiziell registriert werden (Innen- oder Sozialministerium).
- Satzung, Vorstand, Zweck, Finanzierung offenlegen.
- Internationale Partner müssen gemeldet werden.
Besonderheiten:
- Politische, menschenrechtliche oder governance-nahe Themen sind sensibel.
- Entwicklungs-, Bildungs- und Sozialarbeit ist eher akzeptiert.
- Ausländische Finanzierung oft genehmigungspflichtig.
Praxisempfehlung:
- Lokale NGO als Hauptträger
- Internationale Partner (z. B. NADEUM-WIKO) nur beratend / fachlich
- Keine operative Kontrolle aus dem Ausland
Ägypten (Sonderfall)
- Sehr restriktives NGO-Gesetz
- Registrierung zwingend beim Ministry of Social Solidarity
Genehmigung für:
- Finanzierung
- Projekte
- internationale Kooperationen
- 👉 NGOs nur mit sehr klarer, unpolitischer Ausrichtung praktikabel
4. CBOs (Community-Based Organizations)
Maghreb
- Existieren oft als:
- okale Vereine
- Nachbarschaftsinitiativen
- Formell registriert, aber einfacher als NGOs
Akzeptierte Themen:
- Bildung
- Soziales
- Kultur
- Umwelt
- Nachbarschaftshilfe
Nicht empfohlen:
- politische Bildung
- Advocacy
- Menschenrechtsmonitoring
5. SHGs (Self-Help Groups)
Gesamtes Nordafrika
- SHGs sind selten offiziell geregelt
- Meist:
- informelle Gruppen
- Spar-, Frauen- oder Handwerksgruppen
- Registrierung nur nötig bei:
- Bankkonto
- Fördermitteln
- 👉 Sehr gut geeignet als Einstieg, da politisch unauffällig
6. Learning Centers / Lernzentren
Maghreb & Ägypten
- Lernzentren gelten rechtlich oft als:
- Bildungsinstitution
- Trainingszentrum
- Genehmigung erforderlich bei:
- formaler Bildung
- Zertifikaten
- Kindern/Jugendlichen
Unproblematisch:
- Erwachsenenbildung
- Workshops
- informelles Lernen
- Skills-Trainings
- 👉 Häufig als Projekt einer NGO/CBO betrieben, nicht eigenständig.
7. Vergleichstabelle (Nordafrika)
| Form | Maghreb | Ägypten | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| NGO | möglich, formal | sehr schwierig | nur lokal |
| CBO | gut machbar | eingeschränkt | empfohlen |
| SHG | sehr gut | gut | sehr empfohlen |
| Learning Center | genehmigungspflichtig | genehmigungspflichtig | als Projekt |
8. Empfohlene NADEUM-WIKO-Strategie für Nordafrika
Keine direkte NGO-Gründung durch NADEUM-WIKO
Zusammenarbeit mit:
- lokalen CBOs
- informellen SHGs
Learning Center nur:
- als Projekt
- ohne Zertifikate
Fokus auf:
- Wissenstransfer
- Empowerment
- Training
Finanzierung:
- klein
- transparent
- lokal verwaltet
9. Kurzfazit
Nordafrika ist nicht „Afrika wie südlich der Sahara“.
Strukturen sind formeller, staatlicher und sensibler.
Für NADEUM-WIKO gilt:
- SHGs und CBOs sind der sicherste Weg
- NGOs nur über lokale Träger
- Lernzentren nur informell oder projektbasiert