DSGVO-AGB-Statuten in West-Afrika
Inhaltsverzeichnis
NADEUM‑WIKO / EAT – Muster-Datenschutzrichtlinie für Westafrika
Präambel
Diese Datenschutzrichtlinie hat das Ziel, den Schutz personenbezogener Daten für Mitglieder, Mitarbeitende, Partner und Betroffene zu gewährleisten. Sie orientiert sich an bewährten internationalen Standards (EU-DSGVO) sowie den geltenden Datenschutzgesetzen westafrikanischer Staaten (z. B. Ghana, Senegal, Côte d’Ivoire, Togo, Mali).
Besondere Berücksichtigung findet die Transparenz bei der Datenverarbeitung und die Prävention von Korruption, um Vertrauen und Integrität in allen Projekten zu sichern.
1. Geltungsbereich
- Diese Richtlinie gilt für alle natürlichen Personen, deren personenbezogene Daten von NADEUM-WIKO oder EAT verarbeitet werden.
- Sie gilt für alle Datenverarbeiter und Datenverantwortlichen innerhalb der Organisationen, einschließlich Projektpartnern.
- Personenbezogene Daten werden unabhängig vom Medium verarbeitet: digital, analog oder manuell.
2. Begriffsbestimmungen
- Personenbezogene Daten: Alle Informationen, die eine natürliche Person identifizieren oder identifizierbar machen (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Finanzdaten, Fotos, Biometrics).
- Sensible Daten: Ethnische Zugehörigkeit, politische Meinung, religiöse Überzeugung, Gesundheit, sexuelle Orientierung, Bildungsstatus, finanzielle Informationen.
- Verarbeitung: Erhebung, Speicherung, Nutzung, Übermittlung, Löschung oder sonstige Nutzung personenbezogener Daten.
- Datenverantwortlicher: Die Organisation, die über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet.
Datenverarbeiter: Jede natürliche oder juristische Person, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
3. Grundsätze der Datenverarbeitung
- Rechtmäßigkeit, Transparenz, Fairness: Daten dürfen nur rechtmäßig und mit klarer Information an die betroffenen Personen verarbeitet werden.
- Zweckbindung: Daten werden ausschließlich für legitime Zwecke erhoben (z. B. Verwaltung von Projekten, Mitgliederdaten, Berichterstattung, Spendenmanagement).
- Datenminimierung: Es werden nur die Daten erhoben, die für den Zweck notwendig sind.
- Richtigkeit: Daten müssen korrekt, vollständig und aktuell sein.
- Speicherbegrenzung: Daten werden nicht länger als nötig aufbewahrt; gesetzliche Fristen sind einzuhalten.
- Integrität und Vertraulichkeit: Daten werden durch organisatorische und technische Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch geschützt.
- Sensible Daten: Besondere Sicherheitsmaßnahmen bei sensiblen Daten; Nutzung nur nach ausdrücklicher Zustimmung oder gesetzlicher Grundlage.
- Korruptionsprävention: Keine Daten dürfen für unrechtmäßige persönliche Bereicherung, Bestechung oder illegale Vorteile genutzt werden.
4. Rechte der betroffenen Personen
- Auskunftsrecht: Betroffene Personen können erfahren, welche Daten gespeichert und verarbeitet werden.
- Recht auf Berichtigung: Unrichtige Daten sind zu berichtigen.
- Recht auf Löschung / Einschränkung: Betroffene können unter bestimmten Bedingungen die Löschung ihrer Daten verlangen („Recht auf Vergessenwerden“).
- Widerspruchsrecht: Betroffene können der Verarbeitung für Direktmarketing oder nicht notwendige Zwecke widersprechen.
- Widerrufsrecht: Einmal gegebene Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden.
- Beschwerderecht: Beschwerden können bei der Organisation oder der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eingereicht werden.
5. Pflichten der Organisation
- Registrierung aller Datenverarbeitungen bei der internen Datenschutzinstanz.
- Schulung aller Mitarbeitenden zu Datenschutz, Informationssicherheit und Anti-Korruptionspflichten.
- Dokumentation von Prozessen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit.
- Sicherstellung der Einwilligung bei der Verarbeitung sensibler Daten.
- Beschränkung der Datenweitergabe an Dritte nur auf notwendige Fälle mit klarer vertraglicher Regelung.
- Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und regelmäßige Backups.
6. Datenweitergabe & internationale Transfers
- Daten dürfen nur innerhalb von Partnerorganisationen oder an Dienstleister weitergegeben werden, wenn ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist.
- Bei internationalen Transfers gelten zusätzlich Standards vergleichbar mit der EU-DSGVO (Schutz vor Missbrauch und unrechtmäßiger Nutzung).
7. Korruptionsprävention & Integrität
- Keine Verwendung personenbezogener Daten zur persönlichen Bereicherung.
- Alle Mitarbeitenden, Partner oder Dritte sind verpflichtet, Daten nur für legitime Zwecke zu verwenden.
- Interne Prüfungen und Audits gewährleisten die Einhaltung der Richtlinien.
- Verdachtsfälle werden an interne Compliance-Beauftragte und ggf. an zuständige Behörden gemeldet.
8. Technische & organisatorische Maßnahmen
- Zugangskontrolle: Nur berechtigte Personen haben Zugriff auf personenbezogene Daten.
- Verschlüsselung: Digitale Daten werden verschlüsselt gespeichert und übertragen.
- Sicherheitsupdates & Monitoring: Software und Systeme werden regelmäßig aktualisiert; Zugriffe werden protokolliert.
- Notfallpläne: Verfahren zur Wiederherstellung bei Datenverlust oder -diebstahl sind implementiert.
9. Verantwortliche und Aufsicht
- Jede Partnerorganisation (z. B. EAT) benennt einen Datenschutzbeauftragten / Compliance Officer.
- Regelmäßige interne und externe Audits gewährleisten Einhaltung der Richtlinie.
- Beschwerden von Mitgliedern oder Betroffenen werden umgehend bearbeitet.
10. Schulung & Sensibilisierung
- Alle Mitarbeitenden und Partner werden regelmäßig zu folgenden Themen geschult:
- Datenschutzbestimmungen und Rechte der Betroffenen
- Umgang mit sensiblen Daten
- Anti-Korruption, Integrität, Compliance
- IT-Sicherheit und Vorbeugung von Datenmissbrauch
11. Inkrafttreten & Gültigkeit
- Diese Richtlinie tritt sofort nach Annahme durch die Organisationsleitung in Kraft.
- Sie gilt für alle Projekte und Aktivitäten innerhalb Westafrikas, unabhängig von lokalem Gesetzesstatus, und orientiert sich an internationalen Standards (EU-DSGVO) zur Sicherstellung des höchstmöglichen Datenschutzes.
NADEUM / EAT – Muster-AGB für NGO-Projekte in Westafrika
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mitglieder, Mitarbeitende, Partner, Dienstleister und sonstige Vertragspartner der NGO EAT. Sie regeln Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft, Projekten, Dienstleistungen und der Nutzung von Plattformen oder Ressourcen.
Die AGB basieren auf internationalen Standards (EU‑DSGVO, westafrikanische Datenschutzgesetze) und beinhalten spezielle Regeln zur Korruptionsprävention und Compliance.
1. Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Aktivitäten, Dienstleistungen und Projekte der NGO EAT innerhalb Westafrikas.
- Mit der Aufnahme in die Organisation oder Nutzung der Dienste erkennt der Vertragspartner diese AGB an.
- Änderungen der AGB werden den Mitgliedern und Partnern mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich oder digital mitgeteilt.
2. Vertragsgegenstand
- Beschreibung der angebotenen Leistungen: Schulungen, Projekte, digitale Plattformen, Ressourcenbereitstellung, Beratung.
- Art der Mitgliedschaft / Partnerrolle: freiwillig, nicht-profitorientiert, gemäß der Ziele der NGO.
- Pflichten der Mitglieder: aktive Mitarbeit, Einhaltung der Datenschutz- und Compliance-Regeln, respektvoller Umgang miteinander.
3. Pflichten der NGO
- Bereitstellung der vereinbarten Leistungen in vereinbartem Umfang.
- Sicherstellung der Einhaltung der Datenschutzrichtlinie.
- Transparente Kommunikation über Änderungen oder relevante Entscheidungen.
- Maßnahmen gegen Korruption und Missbrauch von Ressourcen.
4. Datenschutz
- Alle personenbezogenen Daten werden gemäß der NADEUM / EAT-Datenschutzrichtlinie verarbeitet.
- Sensible Daten (z. B. Ethnie, Religion, Gesundheit) werden besonders geschützt und nur mit ausdrücklicher Zustimmung verarbeitet.
- Datenweitergabe an Dritte nur mit schriftlicher Genehmigung oder gesetzlicher Grundlage.
- Mitglieder und Partner haben jederzeit Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschrechte.
5. Korruptionsprävention & Compliance
- Daten, Ressourcen oder Projektmittel dürfen nicht für persönliche Vorteile oder Bestechung verwendet werden.
- Verdachtsfälle von Missbrauch müssen sofort an die Leitung oder Compliance-Beauftragten gemeldet werden.
- Verstöße gegen diese Regel können Sanktionen bis zum Ausschluss aus der NGO nach sich ziehen.
6. Haftung
- EAT haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
- Für indirekte Schäden, entgangene Gewinne oder Datenverluste wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
- Mitglieder und Partner haften für Schäden, die durch bewusste Pflichtverletzung oder Missbrauch entstehen.
7. Mitgliedsbeiträge / Zahlungen (falls relevant)
- Beiträge oder Gebühren werden bei Bedarf transparent und im Vorhinein kommuniziert.
- Zahlungsfristen und Bedingungen werden schriftlich festgehalten.
- Zahlungen erfolgen ausschließlich auf offizielle Konten der NGO.
8. Vertragsdauer & Kündigung
- Die Mitgliedschaft / Partnerschaft gilt ab Aufnahme und läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nicht anders vereinbart.
- Kündigung ist jederzeit schriftlich möglich, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Die NGO behält sich das Recht vor, Mitgliedschaften bei Verstößen gegen die AGB oder Missbrauch sofort zu beenden.
9. Streitbeilegung
- Bei internen Streitigkeiten: zunächst interne Mediation über die Leitung oder Compliance-Beauftragten.
- Gelingt keine Einigung, kann ein unabhängiges Schiedsgericht oder nationale Gerichte angerufen werden, je nach Sitz des Projekts.
- Internationale Partner können auf gemeinsame Schiedsvereinbarungen verwiesen werden.
10. Sonstiges
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Änderungen der AGB bedürfen der schriftlichen Form.
- Diese AGB treten mit der Gründung der NGO EAT in Kraft und gelten für alle zukünftigen Mitglieder und Partner.
💡 Hinweis:
- Diese AGB sind als Vorlage gedacht und können vor Ort oder für spezielle Projekte angepasst werden.
- Sie stellen sicher, dass Datenschutz, Anti-Korruption, Transparenz und rechtliche Haftung klar geregelt sind.
- Die Kombination aus AGB + Datenschutzrichtlinie + Anti-Korruptionsklauseln bietet die maximale Sicherheit für NGO-Projekte in Westafrika.
NADEUM‑WIKO / EAT – Muster-Statutenrichtlinie für Westafrika
1. Sind Statuten verpflichtend?
- Ja, in den meisten westafrikanischen Staaten müssen NGOs (Non-Governmental Organizations), CBOs (Community-Based Organizations) und SHGs (Self-Help Groups) bei der Gründung offizielle Statuten haben, um rechtlich anerkannt zu werden.
- Die Statuten werden in der Regel bei der Registrierung bei der zuständigen nationalen Behörde eingereicht (z. B. Ministry of Gender, Ministry of Social Affairs, Registrar of Associations).
- Ohne offizielle Statuten kann eine Organisation oft keine rechtliche Persönlichkeit erlangen, keine Bankkonten eröffnen oder formale Verträge abschließen.
2. Zweck der Statuten
- Regelung der internen Organisation: Rollen von Vorstand, Mitgliedern, Projektleitern.
- Definition der Ziele und Zwecke der Organisation.
- Rechte und Pflichten der Mitglieder.
- Verfahren für Mitgliedsaufnahme und Austritt.
- Regelungen für Finanzen, Buchführung und Audits.
- Verfahren für Satzungsänderungen und Auflösung.
Transparenz und Compliance: wie Entscheidungen getroffen werden, wie Korruptionsprävention umgesetzt wird.
3. Typischer Aufbau von Statuten
- Name und Rechtsform: offizielle Bezeichnung der Organisation, z. B. „EAT – Empowered Agriculture and Training“.
- Zweck / Mission: Ziele der NGO/CBO/SHG, gemeinnützige Ausrichtung.
- Sitz / Geltungsbereich: Stadt, Land, evtl. regionaler Tätigkeitsbereich.
- Mitgliedschaft: Aufnahmebedingungen, Rechte, Pflichten, Austritt, Ausschlussgründe.
- Organe der Organisation: Vorstand, Generalversammlung, Komitees, Projektleiter.
- Aufgaben & Verantwortlichkeiten der Organe: Rolle jedes Gremiums, Befugnisse, Entscheidungsfindung.
- Finanzen: Mitgliedsbeiträge, Einnahmen, Ausgaben, Bankkonten, jährlicher Auditbericht.
- Satzungsänderungen: Verfahren, wer zustimmen muss, Quoren.
- Auflösung der Organisation: Bedingungen, Verwendung verbleibender Mittel.
- Sonstiges: Konfliktlösung, Einhaltung lokaler Gesetze, Anti-Korruptionsmaßnahmen, Datenschutzreferenz.
4. Erstellung der Statuten
- Schritt 1: Entwurf durch Gründerteam oder Berater (juristisch, NGO-Erfahrung).
- Schritt 2: Abstimmung mit allen Gründungsmitgliedern / Partnern.
- Schritt 3: Einreichung bei der zuständigen Behörde mit allen Unterlagen (Gründungsurkunde, Liste der Gründungsmitglieder, Sitznachweis).
- Schritt 4: Registrierung / Bestätigung der Satzung → Organisation erhält rechtliche Persönlichkeit.
- Schritt 5: Interne Kommunikation: Die Statuten müssen allen Mitgliedern zugänglich sein.
5. Muster für westafrikanische NGOs / CBOs / SHGs
Ein praxisnahes, fast universell anwendbares Muster für Statuten könnte so aussehen:
Muster-Statuten (kompakt)
1. Name und Sitz
- Name: [Organisation]
- Rechtsform: NGO / CBO / SHG
- Sitz: [Ort, Land]
2. Zweck / Mission
- Förderung von [z. B. Bildung, Landwirtschaft, Digitalisierung, Gesundheit]
- Gemeinnützige Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht
3. Mitgliedschaft
- Aufnahme: schriftlicher Antrag + Zustimmung Vorstand
- Rechte: Teilnahme an Versammlungen, Mitbestimmung
- Pflichten: Mitarbeit, Einhaltung der Statuten, Einhaltung der Datenschutzrichtlinie
- Austritt / Ausschluss: schriftlich, bei schwerwiegendem Verstoß möglich
4. Organe
- Generalversammlung (höchstes Organ, entscheidet über Grundsatzfragen)
- Vorstand / Koordinationsteam (führt Projekte, Finanzen, Verwaltung)
- Komitees (optional, z. B. Projektleitung, Finanzen, Monitoring)
5. Aufgaben und Verantwortlichkeiten
- Vorstand: Umsetzung der Ziele, Finanzverwaltung, Einhaltung von Gesetzen
- Generalversammlung: Genehmigung von Jahresberichten, Satzungsänderungen
6. Finanzen
- Mitgliedsbeiträge, Fördermittel, Spenden
- Bankkonten auf Organisation
- Jährlicher Auditbericht / Finanzprüfung
7. Satzungsänderungen
- Nur mit Zustimmung von mindestens 2/3 der Generalversammlung
- Schriftliche Einreichung an Behörden erforderlich
8. Auflösung
- Beschluss der Generalversammlung mit 2/3 Mehrheit
- Verwendung verbleibender Mittel ausschließlich für gemeinnützige Zwecke
9. Compliance & Ethik
- Einhaltung aller lokalen Gesetze und Richtlinien
- Anti-Korruptionsmaßnahmen verpflichtend
- Datenschutz gemäß interner Richtlinie
💡 Hinweis: Dieses Muster kann minimal angepasst werden, um den lokalen rechtlichen Anforderungen zu entsprechen, z. B. bei englischem Common Law oder französischem Civil Law.
Statuten der Community-Based Organization „Edenic Agricultural Transformation (EAT)“
Präambel
Edenic Agricultural Transformation (EAT) ist eine gemeinnützige Community-Based Organization (CBO) mit Sitz in [Ort, Land].
Die Organisation verfolgt das Ziel, landwirtschaftliche Transformation, Bildung, Schulungen und soziale Projekte eigenständig und nachhaltig zu fördern.
Die Organisation orientiert sich an höchsten Standards von Transparenz, Integrität und Korruptionsfreiheit, vergleichbar mit NADEUM / NADEUM-WIKO.
1. Name, Rechtsform und Sitz
- Name: Edenic Agricultural Transformation (EAT)
- Rechtsform: Community-Based Organization (CBO)
- Sitz: [Ort, Land]
- Tätigkeitsbereich: Westafrika, primär lokale Gemeinden
2. Zweck / Mission
- Förderung von landwirtschaftlicher Innovation, Bildung, Schulungen und sozialen Projekten.
- Unterstützung der lokalen Bevölkerung durch Nachhaltigkeit und Eigeninitiative, ohne auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein, soweit möglich.
- Aufbau von Partnerschaften und Kooperationen, einschließlich der Gründung externer Firmen, die die Mission der CBO fördern, insbesondere zur Finanzierung sozialer und schulischer Projekte.
- Einhaltung von hohen ethischen Standards, Anti-Korruptionsrichtlinien und Datenschutzregeln.
3. Mitgliedschaft
- Aufnahme: Schriftlicher Antrag und Zustimmung durch den Vorstand
- Rechte: Teilnahme an Generalversammlungen, Mitbestimmung bei wichtigen Entscheidungen, Zugang zu Schulungen und Ressourcen
- Pflichten: Mitarbeit, Einhaltung der Statuten, Datenschutzrichtlinien und Anti-Korruptionsregeln
- Austritt / Ausschluss: Schriftlich, bei schwerwiegendem Verstoß gegen Statuten oder ethische Richtlinien kann der Vorstand die Mitgliedschaft aufheben
4. Organe der CBO
- Generalversammlung: Höchstes Organ, entscheidet über Grundsatzfragen, Genehmigung von Jahresberichten, Satzungsänderungen, Auflösung
- Vorstand / Koordinationsteam: Umsetzung der Projekte, Finanzverwaltung, Einhaltung von Gesetzen und Statuten
- Komitees / Projektteams: Optional, zur Unterstützung einzelner Projekte oder externer Firmen
5. Aufgaben und Verantwortlichkeiten
- Vorstand: Leitung der CBO, Verwaltung von Projekten und Finanzen, Sicherstellung von Datenschutz, Transparenz und Korruptionsprävention
- Generalversammlung: Genehmigung von Strategien, Finanzplänen und externen Kooperationen
- Mitglieder: Umsetzung der Projekte, Einhaltung ethischer und rechtlicher Standards
6. Externe Firmen
- EAT darf externe Firmen oder juristische Einheiten gründen, um die Finanzierung und Durchführung sozialer und schulischer Projekte sicherzustellen.
- Jede externe Firma muss die Mission der CBO unterstützen und darf nicht der persönlichen Bereicherung der Mitglieder oder Dritter dienen.
- Die Leitung externer Firmen unterliegt der Kontrolle des Vorstands der CBO, inkl. Transparenzberichte und jährlicher Auditprüfung.
7. Finanzen
- Finanzierung erfolgt durch: Mitgliedsbeiträge, Spenden, Erlöse aus Projekten, ggf. Beteiligungen an externen Firmen
- Alle Gelder werden transparent verwaltet und in Übereinstimmung mit Anti-Korruptions- und Finanzrichtlinien verwendet
- Bankkonten laufen auf die CBO oder deren kontrollierte externe Firmen
- Audit / Jahresbericht: Jährliche Prüfung der Finanzen durch interne oder externe Prüfer
8. Satzungsänderungen
- Änderungen bedürfen einer 2/3-Mehrheit der Generalversammlung
- Änderungen müssen bei der zuständigen Registrierungsbehörde eingereicht werden
9. Auflösung
- Beschluss der Generalversammlung mit 2/3 Mehrheit
- Verbleibende Mittel dürfen nur für gemeinnützige Projekte innerhalb der Mission der CBO verwendet werden
10. Compliance, Anti-Korruption und Datenschutz
- Null-Toleranz-Politik: Keine Korruption, kein Missbrauch von Ressourcen oder Daten
- Datenschutz: Alle personenbezogenen Daten werden gemäß der NADEUM / EAT Datenschutzrichtlinie verarbeitet
- Verdachtsfälle von Missbrauch werden sofort gemeldet und geprüft
- Alle Mitarbeitenden, Partner und Mitglieder sind verpflichtet, regelmäßig Schulungen zu Compliance, Anti-Korruption und Datenschutz zu absolvieren
11. Streitbeilegung
- Interne Konflikte zunächst über Mediation / Vorstand / Compliance-Beauftragte
- Erfolgt keine Einigung, kann ein lokales Gericht oder Schiedsverfahren angerufen werden
- Internationale Partner können auf gemeinsame Schiedsvereinbarungen verwiesen werden
12. Inkrafttreten
- Diese Statuten treten mit der Gründung von EAT in Kraft
- Sie gelten für alle Mitglieder, Partner und externen Firmen der CBO
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